DJI Agras T25: Diese Regeln gelten in Österreich
Kurz gesagt: Die DJI Agras T25 (32000 g, keine C-Klasse möglich (über 25 kg)) fliegt in der Kategorie Specific – Betriebsbewilligung erforderlich. Die Klassen C0 bis C6 setzen ein maximales Abfluggewicht unter 25 kg voraus. Beladen liegt dieses Gerät deutlich darüber – damit ist die Kategorie Open ausgeschlossen und der Betrieb läuft ausschließlich über die Kategorie Specific mit Risikobewertung und Betriebsbewilligung.
So startest du legal mit der DJI Agras T25
- Versichern: Drohnen-Haftpflicht abschließen – die Polizzennummer brauchst du für die Registrierung.
- Registrieren: Einmalig auf dronespace.at (46,80 €), Registrierungsnummer sichtbar anbringen.
- Nachweis machen: Kompetenz laut Betriebsgenehmigung bzw. Standardszenario.
- Zonen prüfen: Vor jedem Flug auf der Drohnenkarte oder in der Dronespace-App.
Wo darfst du mit der DJI Agras T25 fliegen?
Der Betriebsbereich ergibt sich aus der Betriebsbewilligung beziehungsweise dem erklärten Standardszenario – nicht aus den Open-Regeln. Die geographischen Zonen gelten zusätzlich und unverändert.
Grundsätzlich überall dort, wo keine geographische Zone entgegensteht – maximal 120 m hoch und immer in Sichtweite. Kontrollzonen um Flughäfen, Militärgebiete und Schutzgebiete brauchen Freigaben oder sind tabu.
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Häufige Fragen
Brauche ich für die DJI Agras T25 einen Drohnenführerschein?
Kompetenz laut Betriebsgenehmigung bzw. Standardszenario.
Muss ich die DJI Agras T25 registrieren?
Ja. Sie hat eine Kamera – damit gilt die Registrierungspflicht unabhängig vom Gewicht. Einmalig 46,80 € für 3 Jahre, für alle deine Drohnen gemeinsam.
Wie hoch und wie weit darf ich mit der DJI Agras T25?
Maximal 120 m über Grund und nur so weit, wie du sie mit freiem Auge sicher erkennst – laut EASA-Formel bei dieser Größe deutlich weniger, als die Funkreichweite hergibt.
Und an deinem konkreten Standort?
Ob du dort fliegen darfst, hängt zusätzlich von Geozonen und lokalen Einschränkungen ab – tagesaktuell auf der Karte.