Sichtverbindung (VLOS) und FPV: Wie weit darfst du wirklich?
„In Sichtweite fliegen“ heißt nicht „so weit das Funksignal reicht“ – aber auch nicht „nach 100 Metern ist Schluss“. Was das Gesetz verlangt, was die EASA-Formeln wirklich aussagen und wo die Grenze in der Praxis liegt.
Was VLOS bedeutet
VLOS (Visual Line of Sight) verlangt, dass du die Drohne während des gesamten Fluges mit freiem Auge siehst – gut genug, um ihre Lage und Ausrichtung zu erkennen und den Luftraum um sie herum zu beobachten. Fernglas, Zoom-Kamera und FPV-Brille erfüllen das nicht.
Die EASA-Formel: ALOS und DLOS
Weil „Sichtweite“ ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, hat die EASA in ihren Guidelines eine Berechnungsmethode veröffentlicht. Maßgeblich ist der kleinere von zwei Werten:
- ALOS (Attitude Line of Sight) – wie weit du die Fluglage noch erkennst:
Multikopter: ALOS [m] = 327 × CD + 20 · Flächenflugzeuge: ALOS [m] = 490 × CD + 30
CD = charakteristische Dimension der Drohne in Metern (größte Abmessung) - DLOS (Detection Line of Sight) – wie weit du anderen Luftverkehr rechtzeitig erkennst:
DLOS [m] = 0,3 × Bodensicht (mind. 5 km Sicht erforderlich → mind. 1.500 m)
| Drohne (Multikopter) | CD ca. | ALOS-Richtwert (Fluglage erkennbar) |
|---|---|---|
| Mini-Klasse (z. B. DJI Mini 4 Pro) | 0,25–0,30 m | ALOS-Richtwert ca. 100–120 m |
| Mavic-Klasse | 0,40 m | ca. 150 m |
| Inspektionsdrohne | 1,00 m | ca. 350 m |
Warum die 100 Meter nicht dein gesetzliches Limit sind
Das ist der Punkt, an dem die meisten Artikel zu diesem Thema irreführend sind – auch dieser hier war es in einer früheren Fassung. Die Klarstellung:
- Die ALOS-Formel misst etwas Bestimmtes: die Entfernung, bis zu der du die Fluglage (Ausrichtung, wohin die Nase zeigt) noch erkennen kannst. Das ist eine sinnvolle Planungsgröße – aber nicht der gesetzliche Maßstab.
- Der Verordnungstext verlangt etwas anderes: Du musst „ununterbrochenen Sichtkontakt ohne Hilfsmittel“ halten, der es dir erlaubt, den Flugweg in Bezug auf andere Luftfahrzeuge, Menschen und Hindernisse zu überwachen, um Zusammenstöße zu vermeiden“ (Art. 2 Nr. 7 VO (EU) 2019/947). Von Metern steht dort kein Wort.
- Praktische Folge: Eine Mini 5 Pro siehst du bei gutem Licht und ruhigem Hintergrund deutlich weiter als 120 m als kleinen Punkt – und kannst in dieser Entfernung durchaus noch beurteilen, ob ein Hubschrauber kommt oder wo ein Mast steht. Die Fluglage erkennst du dann nicht mehr; genau deshalb sinkt deine Sicherheitsreserve.
- Umgekehrt gilt auch: Gegen grellen Himmel, in Dunst oder mit der Sonne im Rücken kann selbst bei 80 m Schluss sein. Die Formel ist ein Rechenwert, kein Naturgesetz.
Einordnung: Die Formeln sind EASA-Guidance-Material – eine Auslegungshilfe, keine starre Metergrenze im Verordnungstext. Die Pflicht zur dauerhaften Sichtverbindung gilt aber immer. Mehr dazu in unserer News-Analyse.
FPV legal fliegen
FPV (First Person View) mit Videobrille ist in der Kategorie Open erlaubt, wenn ein:e Luftraumbeobachter:in (Spotter) direkt neben dir steht, die Drohne mit freiem Auge verfolgt und dich laufend informiert. Der Beobachter unterstützt dich dabei, Drohne und umgebenden Luftraum zu beobachten – die Verantwortung für die sichere Durchführung bleibt bei dir als Fernpilot:in.
Zusätzlich gilt: Im Follow-me-Modus dürfen C0/C1-Drohnen bis 50 m Abstand automatisch folgen. Racing auf abgesperrten Modellflug-Geländen läuft über die Bewilligung des jeweiligen Vereins.
Häufige Fragen
Zählt die Reichweite der Funkverbindung?
Nein. Moderne Drohnen funken mehrere Kilometer weit – rechtlich zählt aber ausschließlich, wie weit du die Drohne mit freiem Auge tatsächlich siehst.
Darf ich mit FPV-Brille alleine fliegen?
Nur im Follow-me-Modus (C0/C1, max. 50 m). Sonst brauchst du eine:n Spotter direkt neben dir – oder eine Bewilligung in der Kategorie Specific.
Gilt die ALOS-Formel als Gesetz?
Sie ist offizielles EASA-Guidance-Material zur Auslegung des Begriffs Sichtweite – keine fixe Grenze im Verordnungstext, aber der Maßstab, den Behörden im Streitfall heranziehen.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- EU-RechtVO (EU) 2019/947Art. 2 Nr. 7 (VLOS-Definition); UAS.OPEN.060 (Pflichten des Fernpiloten, Luftraumbeobachter)Zur Quelle ↗
- EU-RechtEASA Easy Access Rules for UASAMC/GM zu VLOS – Grundlage der ALOS/DLOS-PlanungshilfeZur Quelle ↗
- Redaktionelle EinordnungEinordnung drohneninfos.atRechenwerte sind Planungshilfen, keine gesetzlichen Maximaldistanzen
Fachlich geprüft am · Redaktion drohneninfos.at · Fehler gefunden? Kurz melden – Korrekturen werden zeitnah eingearbeitet.
Und an deinem konkreten Standort?
Ob du dort fliegen darfst, hängt zusätzlich von Geozonen und lokalen Einschränkungen ab – tagesaktuell auf der Karte.