Sehen und gesehen werden
Der Satz „ich hätte ihn schon gesehen“ hält der Praxis selten stand. Ein Segelflieger ist lautlos, ein Hubschrauber kommt hinter der Baumreihe hervor, und dein Assistenzsystem schweigt – weil es den Betreffenden technisch gar nicht empfangen kann.
- Drohnen haben gegenüber allen anderen Luftfahrzeugen Nachrang (§ 18a LVR 2014).
- Die Verordnung verlangt nicht „ausweichen“, sondern den Flug unterbrechen, sobald ein Risiko entsteht.
- DJI AirSense empfängt nur ADS-B Out. Das haben in Europa die wenigsten kleinen Luftfahrzeuge.
- Segelflieger und Paragleiter nutzen meist FLARM oder gar nichts – für deine Drohne unsichtbar.
- Militär- und Einsatzflüge sind nicht verlässlich auf zivilen Systemen zu sehen.
Erst die Rechtslage, weil sie eindeutig ist
Zwei Bestimmungen regeln das Verhältnis, und beide lassen keinen Interpretationsspielraum.
Österreich: Nachrang, immer
„Beim Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge ist auf die weiteren Teilnehmer des Luftverkehrs zu achten. Unbemannte Luftfahrzeuge haben anderen Luftfahrzeugen stets auszuweichen, wobei unbemannte Luftfahrzeuge gegenüber allen anderen Luftfahrzeugen Nachrang haben.“
§ 18a LVR 2014
Kein „in der Regel“, kein „soweit zumutbar“. Nachrang gegenüber allen – auch gegenüber dem Paragleiter, der langsamer ist als deine Drohne.
EU: Nicht ausweichen – unterbrechen
Die Formulierung in UAS.OPEN.060 Nr. 2 lit. b wird oft verkürzt wiedergegeben. Sie verlangt zweierlei: die Drohne in Sichtweite halten und „ständig den das unbemannte Luftfahrzeug umgebenden Luftraum im Blick (visual scan) behalten, um jedes Risiko einer Kollision mit einem bemannten Luftfahrzeug zu vermeiden“. Und dann kommt der Satz, auf den es ankommt:
„Der Fernpilot muss den Flug unterbrechen, sobald der Betrieb ein Risiko für ein anderes Luftfahrzeug, Menschen, Tiere, die Umwelt oder Eigentum darstellt.“
UAS.OPEN.060 Nr. 2 lit. b
Nicht „tiefer gehen“, nicht „zur Seite fliegen“. Unterbrechen. In der Praxis: landen. Das ist auch operativ die richtige Antwort, weil eine Drohne am Boden garantiert nirgends im Weg ist, während ein Ausweichmanöver dich in die Richtung bringen kann, in die der andere gerade dreht. In der Kategorie Specific steht die gleiche Pflicht in UAS.SPEC.060 Nr. 3 lit. b.
Wer da oben unterwegs ist – und was er tatsächlich sendet
Hier liegt das Missverständnis, das die meisten Drohnenpiloten haben. „Die haben doch alle Transponder“ stimmt nicht, und selbst wo es stimmt, hilft es dir nicht automatisch.
| Luftfahrzeug | Typische Ausrüstung | Für AirSense sichtbar? | Wo du ihm begegnest |
|---|---|---|---|
| Verkehrsflugzeug | Mode-S-Transponder, ADS-B Out, TCAS | ja | An- und Abflugsektoren, tiefer als man denkt |
| Business Jet, große Turboprop | Mode S, meist ADS-B Out | meist ja | Regionalflugplätze |
| Kleinflugzeug (VFR) | Transponder je nach Luftraum, ADS-B Out oft nicht | häufig nein | überall, gern 300–600 m über Grund |
| Hubschrauber (Rettung, Polizei, Wirtschaftsflug) | Transponder, teils FLARM, ADS-B uneinheitlich | unsicher | sehr tief – das ist ihr Arbeitsbereich |
| Segelflugzeug | fast immer FLARM, Transponder oft nicht | nein | Hangkanten, Thermik über Feldern, lautlos |
| Paragleiter, Drachen | meist nichts, vereinzelt FLARM | nein | Hänge, Startplätze, Landewiesen |
| Ultraleicht, Tragschrauber | gemischt, oft nur Funk | oft nein | kleine Plätze, niedrige Höhen |
| Ballon | meist minimal | nein | frühmorgens, tief, langsam |
| Militär | eigene Systeme, zivile Kennung nicht garantiert | nicht verlässlich | Tiefflugstrecken, Übungsräume |
| Modellflug | nichts | nein | Modellflugplätze und deren Umfeld |
Übersicht als Orientierungshilfe – die Ausrüstung hängt vom einzelnen Luftfahrzeug, seinem Baujahr und dem beflogenen Luftraum ab. Verlässliche Rückschlüsse auf ein konkretes Flugzeug lässt sie nicht zu.
Warum AirSense weniger sieht, als der Name verspricht
DJI AirSense ist ein ADS-B-In-Empfänger. Er kann ausschließlich Luftfahrzeuge anzeigen, die aktiv per ADS-B Out senden (1090ES oder UAT). Daraus folgen drei Einschränkungen, die zusammen den größten Teil der Kleinluftfahrt betreffen:
- ADS-B Out ist in Europa nur für Große Pflicht. Die EU-Vorgaben knüpfen an Flugzeuge mit mehr als 5.700 kg oder mehr als 250 Knoten Reisegeschwindigkeit an, und das für den IFR-Verkehr. Die typische Cessna, der Segelflieger, der Ultraleichte fallen nicht darunter – sie senden schlicht nichts, was AirSense empfangen könnte.
- FLARM ist nicht ADS-B. Das im Segelflug verbreitete System arbeitet auf einer eigenen Frequenz mit eigenem Protokoll. Ein FLARM-Segelflugzeug ist für deine Drohne komplett unsichtbar – und du für ihn ebenso.
- Ein Transponder allein genügt nicht. Ein klassischer Mode-A/C- oder Mode-S-Transponder antwortet dem Bodenradar. Er sendet aber nicht die ADS-B-Position aus, die AirSense braucht. „Hat einen Transponder“ heißt also nicht „wird angezeigt“.
Und warum sie dich noch schlechter sehen
Die Asymmetrie ist der eigentliche Kern des Themas. Eine Drohne ist für die bemannte Luftfahrt nahezu unsichtbar:
- Größe: Ein Objekt mit 30 cm Spannweite ist auf 300 m Distanz ein Punkt – wenn überhaupt.
- Radar: Der Rückstrahlquerschnitt ist winzig, überwiegend Kunststoff. Was zurückkommt, verschwindet im Rauschen zwischen Vögeln und Bodenechos.
- Keine Kennung: Deine Drohne sendet kein ADS-B, kein FLARM. Direkte Fernidentifizierung ist etwas anderes – sie ist für Behörden und Umfeld gedacht, nicht fürs Cockpit.
- Zeit: Ein Hubschrauber mit 200 km/h legt in fünf Sekunden knapp 300 Meter zurück. Wer erst reagiert, wenn er dich sieht, reagiert zu spät.
Deshalb steht die Pflicht dort, wo sie steht: bei dir. Nicht weil du der Schwächere bist, sondern weil du der Einzige bist, der die Situation rechtzeitig erkennen kann.
Was das im Feld heißt
Ohren auf, nicht nur Augen
Motorflugzeuge und Hubschrauber hörst du meist vor dem Sehen. Nutze das: Musik im Ohr am Startplatz ist ein Fehler. Wer mit FPV-Brille fliegt, hat gar keine visuelle Chance – deshalb ist der Spotter dort nicht Höflichkeit, sondern Voraussetzung.
Segelflieger sind das eigentliche Risiko
Sie sind lautlos, oft weiß gegen hellen Himmel, und sie fliegen dort, wo die Thermik ist: über abgeernteten Feldern, an Hangkanten, über aufgeheizten Flächen. Genau die Orte, die auch für Drohnenaufnahmen attraktiv sind. Wenn du in der Nähe eines Segelfluggeländes oder einer Windenschlepp-Anlage bist, rechne mit Verkehr in geringer Höhe – ohne jedes Geräusch als Vorwarnung.
Typische Tiefflug-Situationen in Österreich
- Rettungs- und Polizeihubschrauber – kommen ohne Ankündigung, oft direkt zum Boden
- Forstarbeit und Holzbringung per Hubschrauber, Almversorgung, Materialflüge
- Leitungs- und Trassenkontrolle entlang von Strom- und Bahnlinien
- Vermessungs- und Bildflüge in gleichmäßigen Bahnen
- Agrarflüge und Wildzählung
- Militärische Tiefflüge und Übungen
Die Reaktion, die immer richtig ist
Sinken und landen. Nicht seitlich ausweichen, nicht abwarten, ob er wirklich näher kommt. Am Boden bist du raus aus dem Problem – und genau das verlangt die Verordnung.
Der blinde Fleck: Militär und Einsatzflüge
Übungs- und Einsatzflüge sind der Teil, den kein Assistenzsystem für dich löst. Sie folgen keinem veröffentlichten Linienflugplan, sie sind auf zivilen Empfängern nicht verlässlich sichtbar, und sie finden bewusst tief statt. Was du dagegen tun kannst, ist nicht Technik, sondern Vorbereitung: NOTAM und Zonen am Flugtag prüfen, aktivierte Übungsräume ernst nehmen und in deren Nähe damit rechnen, dass etwas kommt, das du nicht angekündigt bekommen hast.
Die kurze Version
Häufige Fragen
Muss ich als Drohnenpilot immer ausweichen?
Ja. § 18a LVR 2014 stellt unbemannte Luftfahrzeuge ausdrücklich in den Nachrang gegenüber allen anderen Luftfahrzeugen. Die EU-Verordnung verlangt darüber hinaus, den Flug zu unterbrechen, sobald ein Risiko entsteht – praktisch also zu landen.
Zeigt mir DJI AirSense alle Flugzeuge an?
Nein. AirSense empfängt ausschließlich ADS-B Out. In Europa ist das nur für größere und schnellere Luftfahrzeuge vorgeschrieben. Kleinflugzeuge, Segelflieger, Ultraleichte und Paragleiter senden es meist nicht und werden daher nicht angezeigt.
Warum sieht meine Drohne keine Segelflugzeuge?
Weil Segelflieger überwiegend FLARM verwenden – ein eigenes System mit eigener Frequenz, das mit ADS-B nichts zu tun hat. Für AirSense sind sie damit nicht empfangbar.
Reicht es, wenn ich unter 120 Metern bleibe?
Nein. Hubschrauber, Rettungsflüge, Forst- und Vermessungsflüge arbeiten regelmäßig genau in diesem Höhenband. Die Höhenbeschränkung trennt dich nicht vom Verkehr, sie begrenzt nur dein eigenes Risiko.
Was mache ich, wenn ein Flugzeug näher kommt?
Sinken und landen. Kein seitliches Ausweichmanöver, kein Abwarten. Die Verordnung verlangt, den Flug zu unterbrechen – und am Boden bist du sicher aus dem Konflikt.
Sieht mich der Pilot im Cockpit?
In aller Regel nicht. Eine Drohne ist zu klein, hat kaum Radarsignatur und sendet keine für das Cockpit nutzbare Kennung. Von einer gegenseitigen Wahrnehmung kannst du nicht ausgehen.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- Österr. RechtLuftverkehrsregeln 2014 (LVR)§ 18a – Ausweichregeln für unbemannte Luftfahrzeuge: Nachrang gegenüber allen anderen Luftfahrzeugen; § 18 Abs. 5 – Erkundigungspflicht bei Flugplätzen ohne FlugplatzzoneZur Quelle ↗
- EU-RechtVO (EU) 2019/947, AnhangUAS.OPEN.060 Nr. 2 lit. b – VLOS halten, ständiger visual scan, Flug unterbrechen bei Risiko; Nr. 3 – kein Heranfliegen an Notfalleinsätze; UAS.SPEC.060 Nr. 3 lit. b – gleiche Pflicht in der Kategorie SpecificZur Quelle ↗
- EU-RechtVO (EU) Nr. 1207/2011 (idF 1028/2014)Anforderungen an Transponder und ADS-B Out: Anknüpfung an mehr als 5.700 kg MTOM bzw. mehr als 250 kt Reisegeschwindigkeit im IFR-Verkehr – kleinere Luftfahrzeuge sind davon nicht erfasstZur Quelle ↗
- HerstellerDJI – AirSenseEmpfang ausschließlich von ADS-B-Out-Signalen nach 1090ES bzw. UAT; ohne sendendes Luftfahrzeug keine WarnungZur Quelle ↗
- Redaktionelle EinordnungEinordnung drohneninfos.atDie Ausrüstungsübersicht ist eine Orientierungshilfe aus der Praxis, keine verbindliche Aussage über einzelne Luftfahrzeuge. Entscheidend bleibt: Ein Assistenzsystem, das strukturell große Teile der Kleinluftfahrt nicht empfangen kann, ersetzt die eigene Luftraumbeobachtung nicht.
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