NOTAM verstehen: Was sie für deinen Drohnenflug bedeuten
Ein Waldbrand, eine Flugshow, Fallschirmspringer, verstärkte Ballonfahrt – die Lage im Luftraum kann sich innerhalb von Stunden ändern. Verlautbart wird das meist per NOTAM. Nur: Nicht jedes NOTAM ist ein Verbot. Und das ist der Punkt, den fast alle falsch verstehen.
- Ein NOTAM ist das Medium – eine kurzfristige Luftfahrtinformation. Es ist nicht automatisch ein Flugverbot.
- Über ein NOTAM kann eine verbindliche Beschränkung kundgemacht werden – oder nur eine Warnung vor Aktivitäten und Gefahren.
- Beides ist für dich relevant: das eine wegen der Zone, das andere, weil du bemannter Luftfahrt ausweichen musst.
- Deine Pflicht: vor dem Flug die Informationen zu den geografischen UAS-Gebieten einholen (UAS.OPEN.060) – und während des Fluges den Luftraum beobachten.
Was ein NOTAM ist
NOTAM steht für Notice to Airmen, international inzwischen auch Notice to Air Missions. Alles, was dauerhaft gilt, steht im Luftfahrthandbuch (AIP). Alles, was kurzfristig dazukommt oder sich ändert, wird als NOTAM veröffentlicht. Typische Inhalte:
- temporäre Luftraumbeschränkungen – etwa bei Staatsbesuchen oder Großveranstaltungen
- Waldbrand- und Löscheinsätze
- Flugshows, Fallschirmsprungbetrieb, Segelflugwettbewerbe
- militärische Übungen
- intensive Ballonaktivität
- geänderte Betriebszeiten oder Sperren an Flugplätzen
- temporäre Hindernisse: Baukräne, Messmasten, Seilbahnen im Bau
In Österreich ist das NOTAM nach § 172a LFG eines der Mittel, mit denen Regelungen „luftfahrtüblich“ kundgemacht werden dürfen – neben AIP, Nachrichtenblatt und dem digitalen Datenformat. Das heißt: Eine verbindliche Beschränkung kann per NOTAM veröffentlicht werden. Es heißt nicht, dass jedes NOTAM eine Beschränkung ist.
Bedeutet ein NOTAM automatisch: Drohnenflug verboten?
Nein. Das ist der häufigste Irrtum – und die alte Fassung dieses Artikels hat ihn selbst befördert. Entscheidend ist, was im NOTAM tatsächlich steht. Drei Beispiele zeigen den Unterschied:
| NOTAM-Inhalt | Was es rechtlich ist | Was es für dich heißt |
|---|---|---|
| Temporäres Flugbeschränkungsgebiet – etwa Staatsbesuch, Löscheinsatz, Großveranstaltung | Verbindliche Beschränkung, kundgemacht per NOTAM | Innerhalb von Gebiet, Zeitraum und Höhenband ist der Betrieb verboten oder nur mit Genehmigung zulässig. Nicht fliegen. |
| Ballonveranstaltung – „intensive Ballonaktivität in Gebiet X“ | Information über bemannten Luftverkehr | Kein Verbot. Aber: Ballone können kaum ausweichen und sehen deine Drohne nicht. Du musst ihnen ausweichen – im Zweifel landen. |
| Fallschirmsprungbetrieb – „PJE aktiv“ | Information über Aktivität | Kein Verbot durch das NOTAM selbst. Springer im Sinkflug sind praktisch unsichtbar von unten. Abstand halten oder woanders fliegen. |
| Neuer Baukran in der Nähe | Hindernisinformation | Kein Verbot. Für dich relevant, sobald du dort aufsteigst – als Hindernis, nicht als Zone. |
Das Beispiel, an dem man es am besten sieht: die Ballonfahrt
Ein NOTAM kündigt an, dass an einem Wochenende in einem bestimmten Gebiet zahlreiche Heißluftballone unterwegs sind. Das ist kein Drohnenflugverbot. Es ist aber die Information, dass dort mit deutlich erhöhtem bemanntem Verkehr zu rechnen ist – von Luftfahrzeugen, die ihren Kurs kaum steuern können und deren Piloten eine Drohne so gut wie nie sehen.
Rechtlich greift dann nicht das NOTAM, sondern etwas anderes: Nach UAS.OPEN.060 Nr. 2 musst du während des Fluges den Luftraum beobachten und ein Kollisionsrisiko mit bemannten Luftfahrzeugen vermeiden; nach § 18a LVR hat deine Drohne allen anderen Luftfahrzeugen auszuweichen. Ballon erkannt – Abstand vergrößern, ausweichen, bei möglichem Konflikt abbrechen. Das NOTAM sagt dir nur, dass es an diesem Tag wahrscheinlich dazu kommt.
Welche Pflicht du tatsächlich hast
Eine Vorschrift mit dem Wortlaut „Drohnenpilot:innen müssen vor jedem Flug alle NOTAM lesen“ gibt es nicht. Die Pflicht ist enger und anders gefasst – und trotzdem bindend:
Weil temporäre UAS-Gebiete und Aktivierungen in Österreich häufig per NOTAM veröffentlicht werden, erfüllst du die erste Pflicht praktisch nur mit einer Quelle, die NOTAM berücksichtigt. Bei Flugplätzen steht das NOTAM sogar wörtlich in der Verordnung. Was bei Flugplätzen genau gilt →
NOTAM und UAS-Gebiet sind nicht dasselbe
Ein weiterer Punkt, der oft vermischt wird:
- Das NOTAM ist das Informations- und Kundmachungsmedium.
- Das geografische UAS-Gebiet ist die rechtlich definierte räumliche Regelung für den Drohnenbetrieb (§ 18b LVR).
Ein temporäres UAS-Gebiet oder eine Luftraumbeschränkung kann über ein NOTAM bekanntgemacht oder aktiviert werden. Deshalb muss bei jedem NOTAM die Frage lauten: Was wird hier tatsächlich veröffentlicht? Erst danach lässt sich sagen, was es für deinen Flug bedeutet. Warum das auch für Hersteller-Apps gilt →
Der praktikable Weg
Die Originalmeldungen bestehen aus Kürzeln, Koordinaten, Höhenangaben und UTC-Zeiten und sind für die bemannte Luftfahrt geschrieben. Für einen Feierabendflug ist das kein brauchbarer Weg – nicht, weil die Information unwichtig wäre, sondern weil sie in dieser Form kaum jemand richtig liest.
Flugort auf der Karte prüfen
Die Drohnenkarte zeigt die für Drohnen relevanten NOTAM räumlich auf der Karte, in verständlicher Sprache und in Ortszeit – zusammen mit Zonen, Flugplätzen samt Betriebszeiten, Naturschutz und Wetter.
Die Karte ist eine Orientierungshilfe. Maßgeblich bleiben die zugrunde liegenden amtlichen Informationen – in Österreich die Darstellung der Austro Control auf dronespace.at und die luftfahrtüblichen Kundmachungen. Die Karte nimmt dir das Suchen ab, nicht die Verantwortung.
Die häufigste Falle: UTC
Zeitangaben in klassischen NOTAM werden grundsätzlich in UTC angegeben, nicht in Ortszeit. In Österreich heißt das: Sommerzeit plus zwei Stunden, Winterzeit plus eine Stunde. Steht in einem NOTAM während der Sommerzeit „bis 1600“, ist die Beschränkung bis 18:00 Uhr Ortszeit aktiv – nicht bis vier. Wer das übersieht, startet zwei Stunden zu früh.
Was vor jedem Flug realistisch ist
- Am Flugtag den Flugort auf geografische UAS-Gebiete und temporäre Einschränkungen prüfen – nicht nur bei der Planung.
- Relevante NOTAM und besondere Aktivitäten beachten: Ballone, Fallschirmsprung, Flugtage, Einsätze.
- Bei Flugplätzen die Betriebszeiten erheben – über AIP, NOTAM und Nachfrage.
- Während des Flugs den Luftraum beobachten und bemannter Luftfahrt immer ausweichen.
- Bei einem möglichen Konflikt den Flug abbrechen und landen.
Häufige Fragen
Bedeutet ein NOTAM, dass ich dort nicht fliegen darf?
Nicht automatisch. Ein NOTAM ist eine kurzfristige Luftfahrtinformation. Es kann eine verbindliche Luftraumbeschränkung kundmachen – dann gilt sie und du darfst dort nicht oder nur mit Genehmigung fliegen. Es kann aber auch nur über Aktivitäten oder Gefahren informieren, etwa Ballonfahrten oder Fallschirmsprünge. Dann gibt es kein Verbot durch das NOTAM, du musst die Information aber bei Planung und Flug berücksichtigen.
Gilt eine per NOTAM kundgemachte Sperre auch, wenn ich sie nicht gelesen habe?
Ja. NOTAM sind nach § 172a LFG ein Mittel der Kundmachung in luftfahrtüblicher Weise. Eine darüber verlautbarte Beschränkung gilt unabhängig davon, ob du sie zur Kenntnis genommen hast.
Muss ich als Hobbypilot alle NOTAM lesen?
Eine solche Pflicht gibt es wörtlich nicht. UAS.OPEN.060 verlangt, dass du vor dem Flug die aktuellen Informationen zu den geografischen UAS-Gebieten am Flugort einholst. Weil temporäre Gebiete und Aktivierungen häufig per NOTAM veröffentlicht werden, brauchst du praktisch eine Quelle, die NOTAM berücksichtigt – am einfachsten eine Karte, die sie räumlich darstellt.
Was mache ich, wenn ein NOTAM Ballonaktivität meldet?
Das ist kein Flugverbot, aber eine ernst zu nehmende Warnung. Ballone können ihren Kurs kaum beeinflussen und ihre Piloten sehen deine Drohne praktisch nie. Nach UAS.OPEN.060 Nr. 2 musst du Kollisionen mit bemannten Luftfahrzeugen vermeiden, nach § 18a LVR ausweichen. Praktisch: Abstand vergrößern, ausweichen, bei möglichem Konflikt landen – oder an diesem Tag woanders fliegen.
Warum stehen die Zeiten nicht in Ortszeit?
NOTAM sind international standardisiert und verwenden grundsätzlich UTC. In Österreich gilt: Sommerzeit plus zwei Stunden, Winterzeit plus eine Stunde.
Was ist der Unterschied zwischen NOTAM und UAS-Gebiet?
Das UAS-Gebiet ist die rechtlich definierte Zone (§ 18b LVR). Das NOTAM ist das Medium, über das eine solche Zone kurzfristig aktiviert oder eine Änderung bekanntgemacht werden kann. Nicht jedes NOTAM betrifft ein UAS-Gebiet – und nicht jedes UAS-Gebiet wird per NOTAM kundgemacht.
Darf ich bei einem Waldbrand aus sicherer Entfernung filmen?
Nein. UAS.OPEN.060 Nr. 3 untersagt den Betrieb in und nahe einem laufenden Notfalleinsatz ohne Genehmigung der Einsatzkräfte – unabhängig davon, ob bereits ein NOTAM veröffentlicht wurde. Löschhubschrauber fliegen tief und mit Außenlast; eine Drohne im Anflugsektor legt den gesamten Löschbetrieb lahm.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- EU-RechtVO (EU) 2019/947, AnhangUAS.OPEN.060 Nr. 1 lit. b – der Fernpilot muss vor Aufnahme des Betriebs „die aktuellen und für den beabsichtigten UAS-Betrieb relevanten Informationen einholen“, die der Mitgliedstaat nach Art. 15 für die geografischen UAS-Gebiete veröffentlicht hat. Nr. 2 – während des Fluges den Luftraum beobachten, Kollisionsrisiko mit bemannten Luftfahrzeugen vermeiden, Flug bei Gefahr abbrechen. Nr. 3 – kein Betrieb in oder nahe Notfalleinsätzen ohne Genehmigung. Gleiche Informationspflicht in der Kategorie „speziell“: UAS.SPEC.060Zur Quelle ↗
- Österr. RechtLuftfahrtgesetz (LFG) – § 172aNOTAM sind ein Mittel der Kundmachung in luftfahrtüblicher Weise – neben Nachrichtenblatt für Luftfahrer, AIP samt Ergänzungen, dem einheitlichen digitalen Datenformat und anderen Luftfahrtinformationsprodukten (Fassung seit 1.9.2026, BGBl. I Nr. 80/2026). Daraus folgt: Ein NOTAM ist das Medium, nicht automatisch die Regelung.Zur Quelle ↗
- Österr. RechtLuftverkehrsregeln 2014 (LVR) – § 18 Abs. 5, § 18a, § 18b§ 18 Abs. 5 – bei Flugplätzen ohne Flugplatzzone sind die Betriebszeiten „durch Einsicht in luftfahrtübliche Kundmachungen (insbesondere AIP, Notam)“ und beim Flugplatzhalter zu erheben; § 18a – unbemannte Luftfahrzeuge haben allen anderen Luftfahrzeugen auszuweichen; § 18b – Kategorien der geografischen UAS-GebieteZur Quelle ↗
- BehördeninfoAustro Control – dronespace.atAmtliche Zonendarstellung und Aktivierungen; verbindliche Auskunft erteilt die Austro ControlZur Quelle ↗
- Redaktionelle EinordnungEinordnung drohneninfos.atOb ein NOTAM für deinen Flug ein Verbot, eine Auflage oder nur eine Warnung bedeutet, ergibt sich aus seinem Inhalt – nicht aus der Tatsache, dass es ein NOTAM ist. Die klassischen NOTAM-Portale sind auf die bemannte Luftfahrt zugeschnitten; für den Drohnenalltag sind kartenbasierte Darstellungen der praktikable Weg.
Fachlich geprüft am · Redaktion drohneninfos.at · Fehler gefunden? Kurz melden – Korrekturen werden zeitnah eingearbeitet.
Und an deinem konkreten Standort?
Ob du dort fliegen darfst, hängt zusätzlich von Geozonen und lokalen Einschränkungen ab – tagesaktuell auf der Karte.