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Flugzonen

NOTAM: Die Meldung, die deinen Flug absagt

Ein Waldbrand, ein Konzert, ein Staatsbesuch – und der Spot, an dem du letzte Woche noch legal geflogen bist, ist heute gesperrt. Verlautbart wird das per NOTAM. Und die gelten auch dann, wenn du sie nicht gelesen hast.

Kurz gesagt
  • Ein NOTAM ist eine kurzfristige amtliche Meldung für die Luftfahrt – in Österreich rechtsgültig kundgemacht.
  • Was per NOTAM verlautbart wurde, gilt – Nichtwissen schützt nicht.
  • Vorschrift dahinter: aktuelle Informationen zum Flugort einholen, vor jedem Flug (UAS.OPEN.060).
  • Die Originalmeldungen sind für die bemannte Luftfahrt gemacht. Praktikabler: eine Karte, die dir das in Klartext zeigt.

Von Benjamin Hetzendorfer · Aktualisiert am · 4 min Lesezeit

Was ein NOTAM ist

NOTAM steht für Notice to Airmen. Alles, was dauerhaft gilt, steht im Luftfahrthandbuch. Alles, was kurzfristig dazukommt, kommt als NOTAM: gesperrte Lufträume, Löscheinsätze, Großveranstaltungen, Fallschirmspringer, Militärübungen.

Wichtig für dich: Das ist kein Newsletter, sondern eine rechtsgültige Kundmachung. Was darüber verlautbart wird, gilt – ob du es gelesen hast oder nicht.

Warum das bei Drohnen zählt

Die typischen NOTAM-Fälle sind genau die Situationen, in denen eine Drohne am meisten Schaden anrichtet:

  • Löscheinsätze: Löschhubschrauber fliegen tief, langsam und mit Außenlast. Eine Drohne im Anflugsektor legt den gesamten Löschbetrieb lahm.
  • Events und Staatsbesuche: weiträumige Sperren über Stunden oder Tage.
  • Flugplätze: geänderte Betriebszeiten, Sperren, Flugtage – bei kleineren Plätzen der häufigste Grund, warum dein geplanter Spot heute nicht geht.
  • Fallschirmsprung-, Segelflug- und Militärbetrieb: zeitweise aktivierte Gebiete, oft nur an einzelnen Wochenenden.
  • Neue Hindernisse: aufgestellte Baukräne, Messmasten, Seilbahnen im Bau – für dich relevant, sobald du in der Nähe aufsteigst.
Bei laufendem Einsatz brauchst du gar kein NOTAM: Wenn irgendwo ein Notfalleinsatz läuft, darfst du dort nicht fliegen und nicht einmal heranfliegen – ohne ausdrückliche Erlaubnis der Einsatzkräfte. Das gilt ab dem Moment, in dem du den Einsatz siehst (UAS.OPEN.060 Nr. 3).

Musst du das wirklich lesen?

Die ehrliche Antwort: Es gibt keine Vorschrift, die „Drohnenpilot:innen müssen NOTAM lesen“ sagt. Die Pflicht ist anders formuliert – und trotzdem bindend. Vor jedem Flug musst du die aktuellen Informationen zu deinem Flugort einholen (UAS.OPEN.060 Nr. 1 lit. b). In Österreich werden kurzfristige Sperren eben per NOTAM verlautbart (§ 172a LFG) – damit bist du drin, egal wie die Meldung heißt.

An einer Stelle steht es sogar wörtlich: Wer im Umkreis eines Flugplatzes ohne Flugplatzzone fliegt, muss laut § 18 Abs. 5 LVR „durch Einsicht in luftfahrtübliche Kundmachungen (insbesondere AIP, Notam)“ die Betriebszeiten erheben – und zusätzlich beim Flugplatz nachfragen.

Der praktikable Weg

Die Originalmeldungen sehen aus wie Fernschreiben aus den Siebzigern, stehen in Großbuchstaben und Kürzeln und sind für Verkehrspiloten gemacht. Die klassischen Briefing-Portale sind entsprechend auf die bemannte Luftfahrt zugeschnitten – für einen Feierabendflug ist das kein brauchbarer Weg.

Deshalb gibt es Karten. Du brauchst keine Q-Codes zu entziffern, sondern nur zu wissen: Darf ich hier, jetzt, fliegen?

Am schnellsten: Flugort auf der Karte prüfen

Die interaktive Drohnenkarte zeigt dir die für Drohnen relevanten NOTAM in verständlicher Sprache und in Ortszeit – zusammen mit Zonen, Flugplätzen, Naturschutz und Wetter. Regelmäßig aktualisiert, kostenlos, ohne Anmeldung.

Flugort jetzt prüfen →

Daneben gibt es die amtliche Darstellung der Austro Control auf dronespace.at. Verbindliche Auskunft erteilt ohnehin nur die Behörde – die Karte nimmt dir das Suchen ab, nicht die Verantwortung.

Die häufigste Falle: die Uhrzeit

NOTAM-Zeiten sind immer UTC, nie Ortszeit. Im Sommer zählst du in Österreich zwei Stunden dazu, im Winter eine. Ein NOTAM, das „bis 1600“ gilt, ist im Juli also bis 18:00 Uhr aktiv – nicht bis vier. Wer das übersieht, startet zwei Stunden zu früh in ein gesperrtes Gebiet.

Was realistisch reicht

Niemand erwartet, dass du vor dem Feierabendflug ein 40-seitiges Bulletin durcharbeitest. Der realistische Mindeststandard:

  • Am Flugtag den Flugort prüfen – nicht nur bei der Planung.
  • Bei Flugplätzen, Events und Einsatzlagen zusätzlich genauer hinsehen.
  • Beim ersten Blaulicht in der Luft: sofort landen.

Häufige Fragen

Gilt ein NOTAM auch, wenn ich es nicht gelesen habe?

Ja. NOTAM sind nach § 172a Abs. 1 LFG ein Mittel der Kundmachung in luftfahrtüblicher Weise. Was darüber verlautbart wurde, gilt unabhängig von deiner Kenntnis.

Muss ich als Hobbypilot wirklich NOTAM prüfen?

Die Vorschrift verlangt nicht wörtlich das Lesen von NOTAM, sondern das Einholen aktueller Informationen zu deinem Flugort (UAS.OPEN.060 Nr. 1 lit. b). Weil kurzfristige Sperren per NOTAM verlautbart werden, erfüllst du das praktisch nur mit einer Quelle, die NOTAM berücksichtigt – am einfachsten eine Karte.

Warum stehen die Zeiten nicht in Ortszeit?

NOTAM sind international standardisiert und verwenden durchgehend UTC. In Österreich: Sommerzeit plus 2 Stunden, Winterzeit plus 1 Stunde.

Was ist der Unterschied zwischen NOTAM und Geo-Zone?

Die Geo-Zone ist das Gebiet selbst. Das NOTAM ist die Meldung, dass sich kurzfristig etwas ändert oder ein Gebiet aktiviert wird. Erst beide Ebenen zusammen ergeben das vollständige Bild.

Darf ich bei einem Waldbrand aus sicherer Entfernung filmen?

Nein. Schon das Heranfliegen an ein Gebiet mit laufendem Notfalleinsatz ist ohne Erlaubnis der Einsatzkräfte untersagt – unabhängig davon, ob bereits ein NOTAM veröffentlicht wurde.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • EU-RechtVO (EU) 2019/947, AnhangUAS.OPEN.060 Nr. 1 lit. b – der Fernpilot muss vor Aufnahme des Betriebs „die aktuellen und für den beabsichtigten UAS-Betrieb relevanten Informationen einholen“, die der Mitgliedstaat nach Art. 15 für die geografischen Gebiete veröffentlicht hat. Nr. 3 – kein Heranfliegen an Notfalleinsätze. Gleiche Informationspflicht in der Kategorie „speziell“: UAS.SPEC.060 Nr. 2 lit. aZur Quelle ↗
  • Österr. RechtLuftfahrtgesetz (LFG)§ 172a Abs. 1 – NOTAM sind ein Mittel der Kundmachung in luftfahrtüblicher Weise; ab 1.9.2026 zusätzlich „das einheitliche digitale Datenformat oder jedes andere Luftfahrtinformationsprodukt“ (LFG-Novelle, BGBl. I Nr. 80/2026, kundgemacht 29.7.2026)Zur Quelle ↗
  • Österr. RechtLuftverkehrsregeln 2014 (LVR)§ 18 Abs. 5 – bei Flugplätzen ohne Flugplatzzone hat der Betreiber „durch Einsicht in luftfahrtübliche Kundmachungen (insbesondere AIP, Notam)“ die Betriebszeiten zu erheben; § 18b – Festlegung der geografischen UAS-GebieteZur Quelle ↗
  • BehördeninfoAustro Control – dronespace.atAmtliche Zonendarstellung und Aktivierungen; verbindliche Auskunft erteilt die Austro ControlZur Quelle ↗
  • Redaktionelle EinordnungEinordnung drohneninfos.atEs gibt keine Norm, die Drohnenpilot:innen pauschal zum Lesen aller NOTAM verpflichtet – die Pflicht knüpft an die geografischen UAS-Gebiete an. Die klassischen NOTAM-Portale sind auf die bemannte Luftfahrt zugeschnitten; für den Drohnenalltag sind kartenbasierte Darstellungen der praktikable Weg.

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Und an deinem konkreten Standort?

Ob du dort fliegen darfst, hängt zusätzlich von Geozonen und lokalen Einschränkungen ab – tagesaktuell auf der Karte.

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