Permanente Zonen: Kontrollzonen, Militär & Flugbeschränkungen
Diese Gebiete stehen dauerhaft auf der Karte – wer hier fliegen will, braucht eine Freigabe oder lässt es besser bleiben.
Kontrollzonen (CTR) um Flughäfen
Um jeden Verkehrsflughafen (Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck, Klagenfurt) und einige weitere Plätze liegt eine Kontrollzone. Drohnenflüge sind hier nur mit Freigabe der Flugsicherung zulässig – beantragt über die Flugplanfunktion im Dronespace-System bzw. der App. In Flughafennähe (An-/Abflugbereiche) gilt praktisch Flugverbot.
Militärische Lufträume und Sperrgebiete
Über militärischen Anlagen und Übungsgebieten ist der Betrieb nur mit Zustimmung der zuständigen militärischen Stellen erlaubt. Die geplante LFG-Novelle ergänzt ausdrücklich Sicherheitszonen bei Militärflugplätzen: Betrieb nur mit Zustimmung der Militärflugleitung.
Flugbeschränkungsgebiete (LO R)
Dauerhafte Beschränkungen – in der Luftfahrtsprache als LO-R-Gebiete bezeichnet (z. B. LO R15) – liegen u. a. über kritischer Infrastruktur (Kraftwerke, Raffinerien), Justizanstalten und bestimmten Ballungsbereichen. Je nach Gebiet ist der Betrieb verboten oder an eine Bewilligung der zuständigen Behörde gebunden.
Flugplätze und Heliports
Auch um unkontrollierte Flugplätze und Hubschrauberlandeplätze (z. B. Krankenhäuser!) bestehen seit der LVR-Novelle 2025 definierte Schutzbereiche. Austro Control stellt dazu einen eigenen Leitfaden für den UAS-Betrieb bei Flugplätzen bereit.
Und an deinem konkreten Standort?
Ob du dort fliegen darfst, hängt zusätzlich von Geozonen und lokalen Einschränkungen ab – tagesaktuell auf der Karte.