Flugzonen
Temporäre Zonen: Wenn der Luftraum kurzfristig dicht ist
Der Spot war letzte Woche noch frei? Sagt nichts. Temporäre Beschränkungen entstehen über Nacht – und gelten genauso verbindlich wie permanente.
Typische Auslöser
- Großveranstaltungen: Konzerte, Sportevents, Staatsbesuche – oft weiträumige Beschränkungen
- Einsätze: Bei Rettungs-, Polizei- und Katastropheneinsätzen ist der Luftraum für Private tabu – Rettungshubschrauber haben immer Vorrang
- Fallschirmsprung- und Segelflugbetrieb: zeitweise aktivierte Gefahrengebiete
- Militärische Übungen: kurzfristig aktivierte Übungsräume
Woher weißt du davon?
Temporäre Aktivierungen werden per NOTAM (Notice to Airmen) und in der Dronespace-Karte/App veröffentlicht – die Darstellung ist tagesaktuell. Deshalb gilt: Zonencheck am Flugtag, nicht nur bei der Planung. Die interaktive Drohnenkarte zeigt aktivierte Beschränkungen übersichtlich im Ampelsystem.
Blaulicht = Landepflicht: Taucht ein Rettungs- oder Polizeihubschrauber auf, lande sofort. Drohnen haben gegenüber bemannter Luftfahrt immer auszuweichen – die LFG-Novelle schreibt den Vorrang „bemannt vor unbemannt“ ab September 2026 auch ausdrücklich fest.
Und an deinem konkreten Standort?
Ob du dort fliegen darfst, hängt zusätzlich von Geozonen und lokalen Einschränkungen ab – tagesaktuell auf der Karte.