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Flugzonen

Temporäre Zonen: Wenn der Luftraum kurzfristig dicht ist

Der Spot war letzte Woche noch frei? Sagt nichts. Temporäre Beschränkungen entstehen über Nacht – und gelten genauso verbindlich wie permanente.

Von Benjamin Hetzendorfer · Aktualisiert am · 4 min Lesezeit

Typische Auslöser

  • Großveranstaltungen: Konzerte, Sportevents, Staatsbesuche – oft weiträumige Beschränkungen
  • Einsätze: Bei Rettungs-, Polizei- und Katastropheneinsätzen ist der Luftraum für Private tabu – Rettungshubschrauber haben immer Vorrang
  • Fallschirmsprung- und Segelflugbetrieb: zeitweise aktivierte Gefahrengebiete
  • Militärische Übungen: kurzfristig aktivierte Übungsräume

Woher weißt du davon?

Temporäre Aktivierungen werden per NOTAM (Notice to Airmen) und in der Dronespace-Karte/App veröffentlicht – die Darstellung ist tagesaktuell. Deshalb gilt: Zonencheck am Flugtag, nicht nur bei der Planung. Die interaktive Drohnenkarte zeigt aktivierte Beschränkungen übersichtlich im Ampelsystem.

Blaulicht = Landepflicht: Taucht ein Rettungs- oder Polizeihubschrauber auf, lande sofort. Unbemannte Luftfahrzeuge haben nach § 18a LVR 2014 gegenüber allen anderen Luftfahrzeugen Nachrang und müssen stets ausweichen; die EU-Verordnung verlangt darüber hinaus, den Flug zu unterbrechen, sobald ein Risiko entsteht (UAS.OPEN.060 Nr. 2 lit. b). Warum du sie oft zuerst hörst →

Und an deinem konkreten Standort?

Ob du dort fliegen darfst, hängt zusätzlich von Geozonen und lokalen Einschränkungen ab – tagesaktuell auf der Karte.

Standort auf drohnenkarte.at prüfen →