Flugzonen
Temporäre Zonen: Wenn der Luftraum kurzfristig dicht ist
Der Spot war letzte Woche noch frei? Sagt nichts. Temporäre Beschränkungen entstehen über Nacht – und gelten genauso verbindlich wie permanente.
Typische Auslöser
- Großveranstaltungen: Konzerte, Sportevents, Staatsbesuche – oft weiträumige Beschränkungen
- Einsätze: Bei Rettungs-, Polizei- und Katastropheneinsätzen ist der Luftraum für Private tabu – Rettungshubschrauber haben immer Vorrang
- Fallschirmsprung- und Segelflugbetrieb: zeitweise aktivierte Gefahrengebiete
- Militärische Übungen: kurzfristig aktivierte Übungsräume
Woher weißt du davon?
Temporäre Aktivierungen werden per NOTAM (Notice to Airmen) und in der Dronespace-Karte/App veröffentlicht – die Darstellung ist tagesaktuell. Deshalb gilt: Zonencheck am Flugtag, nicht nur bei der Planung. Die interaktive Drohnenkarte zeigt aktivierte Beschränkungen übersichtlich im Ampelsystem.
Blaulicht = Landepflicht: Taucht ein Rettungs- oder Polizeihubschrauber auf, lande sofort. Unbemannte Luftfahrzeuge haben nach § 18a LVR 2014 gegenüber allen anderen Luftfahrzeugen Nachrang und müssen stets ausweichen; die EU-Verordnung verlangt darüber hinaus, den Flug zu unterbrechen, sobald ein Risiko entsteht (UAS.OPEN.060 Nr. 2 lit. b). Warum du sie oft zuerst hörst →
Und an deinem konkreten Standort?
Ob du dort fliegen darfst, hängt zusätzlich von Geozonen und lokalen Einschränkungen ab – tagesaktuell auf der Karte.