Grundlagen: So funktionieren die Drohnenregeln in Österreich
Seit 31. Dezember 2020 gilt in ganz Europa ein einheitliches Drohnenrecht. Das Prinzip dahinter ist einfach: Je größer das Risiko deines Fluges, desto mehr Auflagen. Hier bekommst du das Fundament.
Ein Rechtsrahmen, drei Kategorien
Die EU-Drohnenverordnung (Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 und delegierte Verordnung (EU) 2019/945) regelt europaweit einheitlich, wie unbemannte Luftfahrzeuge betrieben werden. In Österreich vollzieht die Austro Control diese Regeln – Registrierung, Führerschein und Bewilligungen laufen über die Plattform dronespace.at. Ergänzend legt Österreich in den Luftverkehrsregeln (LVR) eigene geographische Zonen fest.
Jeder Drohnenflug fällt in eine von drei Kategorien:
| Kategorie | Risiko | Typische Flüge | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Open | gering | Hobby & Gewerbe in Sichtweite, max. 120 m, bis 25 kg | Registrierung + Führerschein, keine Bewilligung |
| Specific | erhöht | BVLOS, Stadtgebiet, schwere/besondere Einsätze | Betriebsbewilligung (SORA), STS-Deklaration oder LUC |
| Certified | hoch | Personen-/Gefahrguttransport, Drohnen-Taxis | Zertifizierung wie bemannte Luftfahrt |
Rund 95 % aller Flüge finden in der Kategorie Open statt. Ob du privat oder gewerblich fliegst, ist dafür übrigens egal – es zählt nur das Risiko.
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