Wo darf ich fliegen? Die UAS-Zonen in Österreich
Die häufigste Drohnenfrage überhaupt – und die mit den teuersten Fehlern. Zwei Dinge musst du auseinanderhalten: die luftfahrtrechtlichen Zonen und die Einschränkungen, die daneben gelten.

Mit KI erstelltes Symbolbild.
Die interaktive Drohnenkarte zeigt Geo-Zonen, NOTAMs und Wetter für jeden Punkt in Österreich – auf Basis der offiziellen Geodaten im ED-269-Format.
Wo du fliegen darfst, entscheidet sich auf zwei getrennten Ebenen. Die erste kennt fast jeder, die zweite wird regelmäßig übersehen – und kostet trotzdem Strafe.
Ebene 1: Luftfahrtrechtliche Zonen
Das sind die geographischen UAS-Gebiete nach den Luftverkehrsregeln (LVR). Sie stehen in der Karte und lassen sich eindeutig abfragen. Man unterscheidet dauerhafte und kurzfristige Beschränkungen.
Dauerhaft: die permanenten Zonen
Hier ist der Betrieb nur mit Bewilligung oder Zustimmung zulässig – entscheidend ist, wen du dafür fragen musst:
- Kontrollzonen (CTR) um Flughäfen – Freigabe der Flugsicherung nötig, in Teilbereichen Flugverbot
- Militärische Lufträume – Zustimmung der zuständigen militärischen Stelle
- Flugplätze & Heliports – Schutzbereiche; Leitfaden der Austro Control beachten
- Flugbeschränkungsgebiete – z. B. über kritischer Infrastruktur oder Justizanstalten
- Gefahrengebiete – z. B. Schießplätze; nur zeitweise aktiv
Kurzfristig: NOTAMs und temporäre Sperren
Über den permanenten Zonen liegen kurzfristige Beschränkungen: Großveranstaltungen, Einsätze der Flugpolizei oder Flugrettung, Fallschirmsprungbetrieb, Staatsbesuche. Sie werden als NOTAM veröffentlicht und können am Vortag noch nicht existiert haben. NOTAM lesen und verstehen → · Temporäre Zonen →
Ebene 2: Einschränkungen außerhalb des Luftfahrtrechts
Diese Regeln stehen in keiner Luftfahrtkarte – auch nicht in der offiziellen. Luftfahrtrechtlich „grün“ heißt deshalb nicht automatisch, dass du starten darfst.
- Naturschutz: Naturschutz ist Landessache – neun Bundesländer, neun Regelwerke. In vielen Schutzgebieten und Nationalparks ist der Drohnenbetrieb verboten oder bewilligungspflichtig, unabhängig davon, was die Luftfahrtkarte zeigt. Naturschutz pro Bundesland →
- Grundeigentum: Für Start und Landung brauchst du die Zustimmung des Grundeigentümers. Bei Gemeindeflächen, Parks oder Seeufern gibt es oft eigene Benützungsordnungen.
- Datenschutz & Persönlichkeitsrechte: Sobald erkennbare Personen oder fremde Grundstücke aufgenommen werden, gelten DSGVO und § 16 ABGB – unabhängig von der Flugzone. Datenschutz beim Drohnenflug →
- Örtliche Vorschriften: Einzelne Gemeinden regeln die Nutzung ihrer Flächen selbst, etwa in Ortsbildschutz- oder Parkordnungen.
So prüfst du vor jedem Flug
- Karte öffnen und den geplanten Startpunkt ansehen – die Drohnenkarte zeigt Zonen, NOTAMs und Wetter in einer Ansicht. Rechtlich verbindliche Quelle sind die Daten der Austro Control, auf denen sie beruht.
- Drohne, Höhe und Radius eingeben – du siehst, ob und mit welcher Bewilligung der Flug zulässig ist.
- Zweite Ebene prüfen: Naturschutzgebiet? Wem gehört die Startfläche? Sind Personen oder fremde Grundstücke im Bild?
- Bewilligungen einholen, falls nötig – Flugfreigabe in der Kontrollzone, Zustimmung des Militärs, naturschutzrechtliche Ausnahme.
- Am Flugtag nochmals checken: Zonen ändern sich täglich (NOTAMs, Events, Einsätze).
Mehr Zonen in Sicht
Die LFG-Novelle (BGBl. I Nr. 80/2026) erweitert mit 1. Oktober 2026 den Kreis der Stellen, die geographische UAS-Gebiete verordnen dürfen: neben dem Mobilitätsministerium künftig auch die örtlich zuständige Landespolizeidirektion (öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit), jede Bundesministerin bzw. jeder Bundesminister im eigenen Wirkungsbereich und das Verteidigungsministerium (Landesverteidigung). Diese Verordnungen dürfen „luftfahrtüblich“ kundgemacht werden – sie stehen also nicht zwingend im Bundesgesetzblatt, sondern in der Karte. Rechne damit, dass die Zonenlandschaft dichter wird (§ 24j Abs. 2 und 2a LFG).
Vertiefen
Permanente Zonen
Kontrollzonen, Militär, Flugbeschränkungsgebiete – was dauerhaft gilt.
Temporäre Zonen & NOTAMs
Events, Einsätze, Fallschirmsprung: was kurzfristig aktiviert wird.
NOTAM verstehen
Was drinsteht, wo die Informationspflicht rechtlich verankert ist – und wie du die Meldungen liest.
Naturschutzgebiete
Warum hier Landesrecht gilt und was pro Bundesland zu beachten ist.
Häufige Fragen
Reicht die DJI-App als Zonencheck?
Nein. Die Hersteller-Geofences sind unvollständig und teils veraltet. Maßgeblich sind die offiziellen österreichischen Geo-Zonen-Daten – die Drohnenkarte bereitet sie übersichtlich auf.
Was bedeuten die Farben in den Drohnenkarten?
Die Farbe ist keine Rechtskategorie, sondern eine Darstellungsentscheidung der jeweiligen Karte – dieselbe Zone kann in zwei Apps unterschiedlich eingefärbt sein. Entscheidend sind die Bezeichnung der Zone und der angezeigte Bewilligungsbedarf.
Darf ich in der Stadt fliegen?
Städte sind kein generelles Verbotsgebiet, aber oft von Kontrollzonen (Flughafen!) überlagert – Wien liegt z. B. großteils in der CTR Schwechat. Dazu kommen die Abstandsregeln deiner Unterkategorie.
Wie erfahre ich von kurzfristigen Sperren?
Über NOTAMs und die tagesaktuelle Kartendarstellung. Vor jedem Flug neu prüfen – auch am selben Tag, denn Sperren werden teils wenige Stunden vorher aktiviert.
Die Karte zeigt keine Beschränkung – darf ich fliegen?
Nicht zwingend. Luftfahrtkarten zeigen nur die luftfahrtrechtlichen Zonen. Naturschutzrecht der Bundesländer, Grundeigentum, Datenschutz und örtliche Vorschriften stehen dort nicht drin und gelten trotzdem.
Und an deinem konkreten Standort?
Ob du dort fliegen darfst, hängt zusätzlich von Geozonen und lokalen Einschränkungen ab – tagesaktuell auf der Karte.