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Flugzonen

Wo darf ich fliegen? Die UAS-Zonen in Österreich

Die häufigste Drohnenfrage überhaupt – und die mit den teuersten Fehlern. Österreich hat seine Flugbeschränkungen 2025 komplett neu geordnet. So behältst du den Überblick.

Von Benjamin Hetzendorfer · Aktualisiert am · 7 min Lesezeit

Drohne über der Waldviertler Landschaft

Das Zonensystem seit der LVR-Novelle 2025

Mit 15. Mai 2025 wurden die geographischen UAS-Gebiete in den Luftverkehrsregeln (LVR) umfassend überarbeitet und neue Zonen eingerichtet – ältere Karten und Blogartikel sind überholt. Maßgeblich ist ausschließlich die tagesaktuelle Darstellung in der offiziellen Karte bzw. App.

In diesen Gebieten ist der Betrieb nur mit Bewilligung oder Zustimmung zulässig – die Farben entsprechen der offiziellen Kartendarstellung:

  • Kontrollzonen (rot) – um Flughäfen: Freigabe der Flugsicherung nötig, teils Flugverbot
  • Militärische Lufträume (orange) – Zustimmung militärischer Stellen
  • Flugplätze & Heliports (gelb) – Schutzbereiche, Leitfaden der Austro Control beachten
  • Flugbeschränkungsgebiete (violett dargestellt) – z. B. über kritischer Infrastruktur, Justizanstalten
  • Gefahrengebiete (blau) – z. B. Schießplätze, zeitweise aktiv

So prüfst du vor jedem Flug

  1. Karte öffnen: die interaktive Drohnenkarte für den schnellen Überblick (nutzt dieselben offiziellen Geozonen-Daten im ED-269-Format wie die Behörde, dazu NOTAMs und Wetter) oder die offizielle Austro-Control-Karte / Dronespace-App.
  2. Drohne, Höhe und Radius eingeben – die Dronespace-App zeigt dir direkt „Flug erlaubt“ oder „Flug verboten“ samt nötiger Bewilligungen.
  3. Bewilligungen einholen, falls nötig – z. B. Flugfreigabe in der Kontrollzone (per Dronespace-Flugplan) oder Zustimmung des Militärs.
  4. Am Flugtag nochmals checken: Zonen können sich täglich ändern (NOTAMs, Events, Einsätze).
Wichtig: In eine aktive Verbotszone einzufliegen ist kein Kavaliersdelikt – es drohen Strafen bis 22.000 €, und nach der neuen LFG-Novelle künftig sogar der Verfall der Drohne.

Mehr Zonen in Sicht

Die beschlossene LFG-Novelle erlaubt ab September 2026 auch dem Innen- und Verteidigungsministerium, eigene UAS-Gebiete per Verordnung festzulegen (etwa zum Schutz kritischer Infrastruktur). Rechne also damit, dass die Karte weiter „bunter“ wird – ein Grund mehr, vor jedem Flug zu prüfen.

Vertiefen

Zonen

Permanente Zonen

Kontrollzonen, Militär, Flugbeschränkungsgebiete – was dauerhaft gilt.

Zonen

Naturschutzgebiete

Warum hier Landesrecht gilt und was pro Bundesland zu beachten ist.

Häufige Fragen

Reicht die DJI-App als Zonencheck?

Nein. Die Hersteller-Geofences sind unvollständig und teils veraltet. Rechtlich zählt nur die offizielle österreichische Zonendarstellung (Dronespace) – die interaktive Drohnenkarte bereitet sie übersichtlich auf.

Darf ich in der Stadt fliegen?

Städte sind kein generelles Verbotsgebiet, aber oft von Kontrollzonen (Flughafen!) überlagert – Wien liegt z. B. großteils in der CTR Schwechat. Dazu kommen die Abstandsregeln deiner Unterkategorie.

Wie erfahre ich von kurzfristigen Sperren?

Über die Dronespace-App bzw. Karte (tagesaktuell) und NOTAMs. Vor jedem Flug aktualisieren – auch am selben Tag.

Und an deinem konkreten Standort?

Ob du dort fliegen darfst, hängt zusätzlich von Geozonen und lokalen Einschränkungen ab – tagesaktuell auf der Karte.

Standort auf drohnenkarte.at prüfen →