Drohnen-Versicherung: Pflicht ab dem ersten Flug
Ohne Haftpflicht keine Registrierung, ohne Registrierung kein legaler Flug. Die Versicherung ist das Fundament – und günstiger als viele denken.
Was das Gesetz verlangt
Für den Betrieb registrierungspflichtiger Drohnen schreibt das Luftfahrtgesetz eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 750.000 SZR (Sonderziehungsrechte, umgerechnet rund 900.000 €) Deckung pro Drohne vor. In der Praxis empfehlenswert: ab 1 Mio. € für Personen- und Sachschäden.
Die eine Ausnahme – und warum sie kaum jemanden betrifft
Das Gesetz koppelt die Versicherungspflicht an die Registrierungspflicht. § 24j Abs. 3 LFG sagt wörtlich:
„Davon ausgenommen sind unbemannte Luftfahrzeuge der ‚offenen‘ Kategorie, für deren Betrieb keine Registrierung gemäß Art. 14 Abs. 5 lit. a der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 erforderlich ist.“
Im Klartext: Wer keine Registrierung braucht, braucht auch keine Versicherung. Das trifft auf Drohnen zu, die unter 250 g wiegen, keine Kamera und keinen Sensor haben, mit dem personenbezogene Daten erfasst werden können, und unter der Energiegrenze bleiben.
Praktisch bleibt davon wenig übrig: Sobald eine Kamera verbaut ist – und das ist bei nahezu jeder Drohne der Fall, die man kaufen kann –, greift die Registrierungspflicht und damit auch die Versicherungspflicht. Die Ausnahme betrifft im Wesentlichen kamerafreie Spielzeug- und Indoor-Modelle.
Privat oder gewerblich?
| Private Nutzung | Gewerbliche Nutzung | |
|---|---|---|
| Wann? | reines Hobby, keine Einnahmen | sobald du Einnahmen erzielst (auch einmalig) |
| Polizze | private Drohnenhaftpflicht | gewerbliche Luftfahrt-Haftpflicht |
| Richtwert Prämie | ca. 30–100 €/Jahr | ca. 100–500+ €/Jahr je nach Einsatz |
Wichtig für Kreative: Schon ein bezahltes Foto macht den Flug gewerblich – die private Polizze zahlt dann im Schadensfall nicht.
Worauf du beim Abschluss achten solltest
- Deckung erfüllt 750.000 SZR und gilt explizit für unbemannte Luftfahrzeuge nach EU-VO 2019/947
- Geltungsbereich EU-weit (für Urlaubsflüge)
- Auch Verstöße gegen Obliegenheiten (z. B. versehentlicher Zonenverstoß) nicht komplett ausgeschlossen
- Die Polizzennummer brauchst du bei der Registrierung
Häufige Fragen
Muss ich die Versicherung bei der Registrierung nachweisen?
Unterlagen musst du nicht hochladen, aber die Polizzennummer während der Registrierung angeben.
Brauche ich für eine DJI Mini eine Versicherung?
Ja. Sie ist registrierungspflichtig (Kamera), damit gilt auch die Versicherungspflicht.
Was ist mit Kasko?
Eine Kasko (Schäden an der eigenen Drohne) ist freiwillig. Pflicht ist nur die Haftpflicht für Schäden, die du anderen zufügst.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- Österr. RechtLuftfahrtgesetz (LFG)§ 24j Abs. 3 – Versicherungspflicht über die §§ 146–168; ausgenommen sind Drohnen der Kategorie Open, für deren Betrieb keine Registrierung nach Art. 14 Abs. 5 lit. a VO (EU) 2019/947 erforderlich ist. Abs. 4 – Versicherungsnachweis und Registrierungsbestätigung sind mitzuführenZur Quelle ↗
- BehördeninfoAustro Control – dronespace.atHinweise zur Haftpflichtdeckung; Privathaftpflicht deckt UAS häufig nichtZur Quelle ↗
Fachlich geprüft am · Redaktion drohneninfos.at · Fehler gefunden? Kurz melden – Korrekturen werden zeitnah eingearbeitet.
Und an deinem konkreten Standort?
Ob du dort fliegen darfst, hängt zusätzlich von Geozonen und lokalen Einschränkungen ab – tagesaktuell auf der Karte.