Drohnenregeln in Österreich
einfach erklärt
Registrierung, Führerschein, C-Klassen, Flugregeln und Genehmigungen – verständlich und aus der Praxis erklärt.
Drohnencheck → Regeln verstehen Flugort auf der Karte prüfen
Die fünf Fragen, die sich jede:r am Anfang stellt – kurz beantwortet, mit Link zur Detailseite.

Drohnen-Haftpflicht ist gesetzlich Pflicht (mind. 750.000 SZR) – ab ca. 30–100 € pro Jahr. Die Polizzennummer brauchst du gleich im nächsten Schritt.
Einmal pro Person auf dronespace.at: 46,80 € für 3 Jahre, gilt für alle deine Drohnen. Pflicht ab 250 g – oder leichter mit Kamera. Betreibernummer sichtbar auf der Drohne anbringen.
Ab 250 g Pflicht: Online-Training + 40-Fragen-Test bei Austro Control – kostenlos, 5 Jahre gültig.
Worauf du beim Drohnenkauf achten solltest
Die 250-Gramm-Grenze: Unter 250 g (z. B. DJI-Mini-Serie) entfällt der Führerschein und du darfst „nahe an Menschen“ fliegen. Das C-Label: Achte auf die Klassenkennzeichnung C0–C6 auf der Verpackung; ohne Label gilt deine Drohne als Bestandsgerät mit strengeren Abstandsregeln. Details: Drohnenklassen erklärt.
Der Drohnencheck
Modell wählen oder C-Klasse/Gewicht eingeben – du siehst sofort, welche Geräte- und Betriebsregeln gelten.
Regeln: Welche Open-Unterkategorie gilt für mich?
95 % aller Flüge laufen in der Kategorie Open – aufgeteilt in A1, A2 und A3. Erst die Übersicht, dann die komplette Matrix.
Überflug einzelner Personen möglichst vermeiden, Menschenansammlungen tabu. Der Alltag für leichte Drohnen: Urlaub, Garten, Ausflüge.
Typische Drohnen: DJI Mini 4 Pro, Neo, Flip (C0) · Air 3S, Mavic 3 Classic (C1)
Mit A2-Schein bis 30 m an Unbeteiligte (5 m im Langsamflugmodus). Praxis: Immobilien, Baustellen, Einsätze am Ortsrand.
Typische Drohnen: Mavic 4 Pro, Mavic 3 Pro/Enterprise, Matrice 30
150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten. Praxis: freies Feld, Landwirtschaft, Vermessung abseits.
Typische Drohnen: Matrice 350 RTK, ältere Modelle ohne C-Label
Die komplette Regel-Matrix (Stand Juli 2026)
| Kategorie | Klasse & Beispiele | Max. Höhe | Nähe zu Personen | Alter Pilot:in | Versicherung | Registrierung (ACG) | Nachweis |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A1Open | C0 < 250 g & Bestand < 250 g z. B. DJI Mini-Serie, Neo, Flip | 120 m | Überflug einzelner Personen möglichst vermeiden; keine Menschenansammlungen | 16 J.* | Pflicht (750.000 SZR) | Ja (Kamera!) 46,80 € / 3 Jahre | kein Test nötig (Training empfohlen) |
| A1Open | C1 < 900 g z. B. Air 3/3S, Mavic 3 Classic, Avata 2 | 120 m | kein Überflug unbeteiligter Personen | 16 J.* | Pflicht | Ja 46,80 € / 3 Jahre | A1/A3 online, gratis |
| A2Open | C2 < 4 kg z. B. Mavic 3 Pro/Enterprise, Mavic 4 Pro, Matrice 30 | 120 m | 30 m zu Unbeteiligten 5 m im Langsamflugmodus | 16 J.* | Pflicht | Ja | A1/A3 + A2 (Präsenz, 69,60 €) |
| A3Open | C3/C4 < 25 kg & Bestand ≥ 250 g z. B. Matrice 350 RTK, ältere Phantom/Mavic | 120 m | 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- & Erholungsgebieten | 16 J.* | Pflicht | Ja | A1/A3 |
| STS-01Specific | C5 < 25 kg z. B. M350 RTK mit C5-Kit | 120 m | VLOS über kontrolliertem Bodenbereich (auch besiedelt) | 16 J.* | Pflicht | Ja + Deklaration | STS-Theorie + Praxis |
| STS-02Specific | C6 < 25 kg | 120 m | BVLOS über kontrolliertem Bodenbereich, dünn besiedelt | 16 J.* | Pflicht | Ja + Deklaration | STS-Theorie + Praxis |
| SORASpecific | alle Klassen, kein Gewichtslimit auch Eigenbauten | gemäß Bescheid | gemäß Bewilligung (BVLOS, Stadt, über 120 m …) | 16 J.* | Pflicht | Ja + Betriebsbewilligung | je nach SORA / Bescheid |
* Unter 16 nur unter direkter Aufsicht qualifizierter Fernpilot:innen; Betreiber-Registrierung ab 18. Stand: Juli 2026, alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich: Austro Control. Zonen vor jedem Flug prüfen: drohnenkarte.at.

Drohnenmodelle: Was gilt für meine?
Für jedes gängige Modell eine eigene Seite mit allen Regeln – Klasse, Unterkategorie, Führerschein, Registrierung.
Dein Modell ist nicht dabei? Der Drohnencheck beantwortet es trotzdem – C-Klasse oder Gewicht genügt.
Professionelle Einsätze: Specific, SORA & Bewilligungen
BVLOS, dicht besiedeltes Gebiet, schwere Drohnen, wiederkehrende Aufträge – alles jenseits der Kategorie Open, auf dem Stand von SORA 2.5.
STS-01 (VLOS, C5) und STS-02 (BVLOS, C6): Deklaration statt Bewilligung – der schnellste Weg für Standardfälle.
Individuelle Einsätze: Risikobewertung, Operations Manual, Compliance-Matrix – bewilligt von Austro Control in 4–12 Wochen.
Eine Bewilligung für wechselnde Einsatzorte (bis SAIL II) – oder das LUC mit Selbstgenehmigungs-Privilegien.
Praxiswissen aus dem Bewilligungsalltag
Das kostenlose Pre-Application Meeting der Austro Control nutzen, bevor du 30–80 Stunden in Dokumente steckst. Konsistenz gewinnt: Widersprüche zwischen SORA-Bericht und Operations Manual sind der häufigste Grund für Verbesserungsaufträge. Gebühren ab ca. 300–400 € (SAIL I/II), Bescheid meist 2 Jahre gültig, mindestens 2 Monate Vorlauf. Details: Specific-Leitfaden.
SAIL III/IV: Warum die Drohne selbst den Stempel braucht
Ab SAIL III muss das UAS-Design den EASA-MoCs entsprechen (Herstellerdeklaration), ab SAIL IV ist ein Design Verification Report Pflicht. Beim Gerätekauf für anspruchsvolle Einsätze zuerst die Konformität prüfen. Zur Analyse.
Praxiswissen
Diese Seite ist auch für die andere Seite da: Was du bei Überflügen, vermuteten Aufnahmen oder gefährlichem Verhalten tun kannst – und welche Stelle wirklich zuständig ist.
Und an deinem Standort? Die Karte.
Ob du an einem konkreten Ort fliegen darfst, hängt zusätzlich von Geozonen und lokalen Einschränkungen ab – hier live prüfen (Schwesterprojekt drohnenkarte.at).
Zonen, Flugplätze und lokale Einschränkungen live prüfen – die Karte öffnet sich in voller Größe im neuen Tab.
Karte öffnen: drohnenkarte.at ↗Aktuelle News
Positive Drohnen-News
Was Drohnen Gutes tun: Rettungen, Fundmeldungen, Einsatzerfolge – mit Quellen.
2026
SAIL III & IV: Warum bald die Drohne selbst den Stempel braucht
EASA komplettiert die Design-Nachweise für die Specific-Kategorie.
2026
LFG-Novelle: Drohnen-Verfall, neue Geo-Zonen, Sammel-Versicherung
Von Nationalrat und Bundesrat beschlossen – Inkrafttreten geplant mit 1. September 2026.
2026
EASA veröffentlicht Easy Access Rules – Revision Juni 2026
Das konsolidierte EU-Regelwerk inklusive SORA 2.5.
2026
SORA 2.5: Was sich ändert und welche Fristen gelten
SORA-2.0-Bewilligungen enden spätestens Ende 2027.
Warum drohneninfos.at?
Weil Drohnenrecht in Österreich aus drei Ebenen besteht – EU-Verordnung, nationale Regeln (Austro Control, LVR) und Naturschutz-Landesrecht – und du verlässliche Antworten brauchst, die alle drei zusammenführen. Genau das machen wir: quellenbasiert, datiert, in verständlicher Sprache, jede Antwort in den ersten Sätzen. drohneninfos.at ist das Handbuch, die Drohnenkarte ist das Werkzeug – geschrieben und gebaut aus der täglichen Praxis heraus.
Häufige Fragen
Muss ich meine Drohne in Österreich registrieren?
Fast immer ja: ab 250 g grundsätzlich, unter 250 g sobald eine Kamera verbaut ist (also auch DJI Mini & Co). Die Registrierung erfolgt einmalig als Betreiber:in auf dronespace.at, kostet 46,80 € und gilt 3 Jahre für alle deine Drohnen.
Muss ich meine Drohne versichern?
Ja, die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich verpflichtend (mind. 750.000 SZR Deckung) – die Haushaltsversicherung reicht in der Regel nicht. Kosten: ab ca. 30–100 € pro Jahr.
Brauche ich einen Drohnenführerschein?
Ab 250 g ja: der A1/A3-Nachweis ist online und kostenlos (40 Fragen), gilt 5 Jahre und EU-weit. Für C2-Drohnen näher an Menschen zusätzlich der A2 (Präsenzprüfung, 69,60 €).
Wo darf ich in Österreich fliegen?
Grundsätzlich bis 120 m Höhe in Sichtweite, außerhalb von Beschränkungszonen. Kontrollzonen um Flughäfen, Militärgebiete und viele Schutzgebiete brauchen Freigaben. Tagesaktuell prüfen: auf der Drohnenkarte oder in der Dronespace-App.
Darf ich in Wien fliegen?
Nur eingeschränkt – in Wien überlagern sich mehrere Ebenen: die Kontrollzone Wien-Schwechat, das Flugbeschränkungsgebiet LO R 15, zahlreiche Heliports, dicht besiedeltes Gebiet sowie Natur- und Datenschutzregeln. Für Drohnen unter 250 g kann bei maximal 30 m über Grund eine luftfahrtrechtliche Ausnahme greifen (§ 18 LVR) – das ist aber keine pauschale Flugerlaubnis: Beschränkungsgebiete, Heliport-Umkreise, Naturschutz (Lobau) und die Regeln zu Menschenansammlungen gelten weiter. Details im Wien-Guide.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Verwaltungsstrafen bis 22.000 € nach § 169 Luftfahrtgesetz, dazu zivilrechtliche Haftung. Die beschlossene LFG-Novelle soll ab 1.9.2026 zusätzlich erlauben, Drohnen bei Übertretungen für verfallen zu erklären – also einzuziehen (Kundmachung noch ausständig).
Darf ich über meinem eigenen Grundstück ohne alles fliegen?
Nein. Registrierungs-, Versicherungs- und Führerscheinpflicht gelten ortsunabhängig – auch über dem eigenen Garten.
Was tun, wenn eine Drohne über meinem Grundstück fliegt?
Der Pilot muss Persönlichkeitsrechte und Datenschutz wahren: gezielte Aufnahmen in deinen geschützten Privatbereich sind unzulässig. Bei Verdacht: dokumentieren und bei der Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Polizei melden – die kann über die Registrierungsnummer den Betreiber ausforschen.
Darf ich nachts fliegen?
Ja, Nachtflüge sind in der Kategorie Open nicht generell verboten – am UAS muss ein grünes Blinklicht aktiviert sein (verpflichtend, UAS.OPEN.060(2)(g)), alle übrigen Regeln gelten unverändert.
Meine Drohne hat kein C-Label – darf ich noch fliegen?
Ja: unter 250 g weiter in A1, ab 250 g nur noch in A3 (150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten).
Gelten für gewerbliche Flüge andere Regeln?
Nein – seit 2021 zählt nur das Risiko, nicht der Zweck. Auch bezahlte Flüge laufen in der Kategorie Open, solange deren Grenzen eingehalten werden. Erst darüber hinaus braucht es eine Specific-Bewilligung.
Ich mache Urlaub in Österreich – gilt meine EU-Registrierung?
Ja, Registrierung und Kompetenznachweis aus deinem EU-Heimatland gelten auch hier. Beachte aber die österreichischen Zonen – sie unterscheiden sich deutlich von denen anderer Länder.