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Naturschutz

Drohnenflüge werden in Tourismusregionen zum Problem

Rund um Tourismushotspots starten immer mehr Hobbypilot:innen für Social-Media-Aufnahmen – auch dort, wo es verboten ist. Kontrollieren lässt sich das kaum.

Von Benjamin Hetzendorfer · Aktualisiert am · 2 min Lesezeit

Im Nationalpark Berchtesgaden nehmen private Drohnenflüge zu. Besonders rund um den Tourismushotspot Königssee seien viele Geräte unterwegs, berichtet Ranger Klaus Melde: Die Drohnen seien inzwischen erschwinglich und für praktisch alle erhältlich.

Viele Nutzer:innen missachteten dabei gleich mehrere Vorschriften – sie flögen über Schutzgebiete, über Menschenansammlungen und über Gebäude der Schlösser- und Seenverwaltung. Die Einhaltung zu kontrollieren sei schwierig, weil die Pilot:innen oft weit entfernt von ihren Geräten stünden.

Betroffen sind nicht nur Wildtiere, die durch Drohnen erheblich gestört werden und in Panik geraten können. Auch Wanderinnen und Wanderer zeigen sich laut Nationalpark zunehmend verärgert über die Suche nach dem besten Social-Media-Bild.

Einordnung: Der geschilderte Fall liegt in Bayern, wo private Film- und Fotoaufnahmen mit Drohnen in Naturschutzgebieten verboten sind. In Österreich ist Naturschutz Landessache – die Regeln unterscheiden sich je Bundesland und stehen in keiner Luftfahrtkarte. Was wo gilt: Drohne im Naturschutzgebiet.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • Redaktionelle Einordnungsalzburg.ORF.at: „Drohnenflüge werden zum Problem in Tourismusregionen“, 27. August 2026Schilderungen von Ranger Klaus Melde, Nationalpark Berchtesgaden; Zunahme privater Drohnenflüge am Königssee, Schwierigkeiten bei der KontrolleZur Quelle ↗

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