U-space: In Zürich wird ab Ende 2026 ernst
Seit Jahren ist U-space ein Wort aus Strategiepapieren. Ende 2026 wird es über Zürich zum Alltag – mit Registrierungspflicht bei einem Diensteanbieter. In Österreich ist bisher kein einziger U-space-Luftraum ausgewiesen.
- Zürich: erster Schweizer U-space-Luftraum, Einführung Ende 2026, rund 10 × 17 km in der Kontrollzone.
- Die Nutzung der U-space-Dienste wird dort für alle Drohnenpilot:innen verpflichtend.
- Dafür braucht es eine einmalige Registrierung bei einem USSP und die Einbindung der Drohne ins System.
- Österreich: derzeit kein U-space-Luftraum ausgewiesen – die nationalen Zulassungsabläufe sind in Ausarbeitung.
Was U-space eigentlich ist
Ein U-space-Luftraum ist ein klar abgegrenztes Gebiet, in dem Drohnen nur mit Unterstützung durch digitale Dienste fliegen dürfen. Die Rechtsgrundlage sind die EU-Verordnungen 2021/664 und 2021/665. Die Dienste umfassen unter anderem Netzidentifizierung, Geo-Sensibilisierung, Fluggenehmigung und Verkehrsinformation.
Der Zweck ist banal und einleuchtend: Wenn in einem Gebiet viele Drohnen gleichzeitig unterwegs sind, reicht „jeder schaut selbst“ nicht mehr. U-space macht aus einzelnen Piloten einen koordinierten Verkehr.
Zürich macht den Anfang
Das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) führt den ersten U-space-Luftraum der Schweiz ein. Die Eckdaten laut BAZL:
Eingeführt wird schrittweise: Ein erster Feldtest fand im November 2025 statt und prüfte technische Reife und Zusammenspiel der Dienste; den Bericht dazu hat das BAZL im April 2026 veröffentlicht. Begründet wird der Schritt mit der rasch gewachsenen Zahl an Drohnenflügen im Raum Zürich.
Und Österreich?
Hier ist die Antwort kurz und eindeutig. Das zuständige Ministerium schreibt: „Aktuell sind in Österreich keine U-Space-Lufträume ausgewiesen.“ Möglich wäre die Zulassung von Diensteanbietern nach der EU-Verordnung bereits – die nationalen Abläufe dafür sind laut Ministerium aber noch in Ausarbeitung.
Für dich als Pilot:in heißt das: Heute ändert sich für dich nichts. Es gibt in Österreich keinen Luftraum, in dem du dich bei einem Diensteanbieter registrieren müsstest. Wer allerdings öfter in die Schweiz fliegt oder dort beruflich unterwegs ist, sollte den Zürcher Termin im Kalender haben.
Häufige Fragen
Muss ich mich jetzt irgendwo als Drohnenpilot registrieren?
In Österreich nein – über die bestehende Betreiber-Registrierung hinaus ändert sich nichts, weil hier kein U-space-Luftraum ausgewiesen ist. Im Zürcher U-space wird ab Ende 2026 eine zusätzliche einmalige Registrierung bei einem U-space-Diensteanbieter nötig.
Was ist ein USSP?
Ein U-space Service Provider, also ein zugelassener Anbieter der U-space-Dienste. Im Zürcher U-space musst du dich einmalig bei einem solchen Anbieter registrieren; welche das sein werden, veröffentlicht das BAZL.
Gilt U-space dann für alle Drohnen, auch unter 250 Gramm?
Im Zürcher U-space-Gebiet ist die Nutzung der Dienste laut BAZL für alle Drohnenpilot:innen verpflichtend. Details regelt das Operator Manual des BAZL.
Wann kommt U-space nach Österreich?
Dazu gibt es derzeit keinen veröffentlichten Termin. Das Ministerium gibt an, dass die nationalen Zulassungsabläufe in Ausarbeitung sind.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- BehördeninfoBAZL – Zürich U-SpaceEinführung Ende 2026, CTR Zürich rund 10 × 17 km, Nutzung für alle Drohnenpilot:innen verpflichtend, einmalige USSP-Registrierung; Feldtest V1 im November 2025, Bericht April 2026Zur Quelle ↗
- Österr. RechtBMIMI – Oberste Zivilluftfahrtbehörde, Seite „U-Space“„Aktuell sind in Österreich keine U-Space-Lufträume ausgewiesen.“ Zulassung von Diensteanbietern nach VO (EU) 2021/664 möglich, nationale Abläufe in AusarbeitungZur Quelle ↗
- EU-RechtVO (EU) 2021/664 und 2021/665Rechtsrahmen für U-space-Lufträume und die zugehörigen DiensteZur Quelle ↗
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