Drohneninfos.at by W4 Sky Media
Regulierung

U-Space Light: Die EU zieht Konsequenzen

Der U-space existiert seit 2021 auf dem Papier – und kaum irgendwo in der Luft. Jetzt liegt ein Vorschlag auf dem Tisch, der erklärt, warum.

Kurz gesagt
  • EASA und Kommission schlagen eine vereinfachte U-space-Variante vor.
  • Grund: Die Vollversion ist vielen Mitgliedsstaaten zu aufwendig in der Umsetzung.
  • In Deutschland wurde ein nationales U-Space-Gesetz angekündigt.
  • In Österreich ist weiterhin kein U-space-Luftraum ausgewiesen.

Von Benjamin Hetzendorfer · Aktualisiert am · 4 min Lesezeit

Das Eingeständnis hinter dem Vorschlag

Die U-space-Verordnungen gelten seit 2021. Wer seither auf die Karte geschaut hat, hat trotzdem fast nirgends einen U-space gefunden. EASA und EU-Kommission ziehen daraus jetzt eine Konsequenz und schlagen eine abgespeckte Variante vor – „U-Space Light". Die Begründung ist bemerkenswert offen: Die Vollversion ist für viele Mitgliedsstaaten schlicht zu aufwendig.

Das ist keine Kleinigkeit. Der U-space ist der Mechanismus, über den Drohnenverkehr künftig koordiniert werden soll – ohne ihn bleibt jeder Betrieb außerhalb der Sichtweite ein Einzelfall mit Einzelgenehmigung.

Deutschland macht Tempo

Parallel dazu hat der deutsche Bundesverkehrsminister auf der XPONENTIAL Europe ein nationales U-Space-Gesetz angekündigt. U-spaces sollen dort laut Ankündigung ab Sommer 2026 beantragt werden können.

Und Österreich?

Hier bleibt die Antwort dieselbe wie im Sommer. Das zuständige Ministerium schreibt: „Aktuell sind in Österreich keine U-Space-Lufträume ausgewiesen." Die Zulassung von Diensteanbietern wäre nach der EU-Verordnung bereits möglich – die nationalen Abläufe dafür sind laut Ministerium in Ausarbeitung.

Für dich als Pilot:in ändert sich damit weiterhin nichts. Interessant wird es, wenn eine vereinfachte Variante die Hürde senkt: Dann könnte auch hierzulande der erste U-space schneller kommen als gedacht – am ehesten dort, wo viel Drohnenverkehr auf kontrollierten Luftraum trifft.

Zum Vergleich: Die Schweiz führt Ende 2026 den ersten U-space über Zürich ein – dort wird die Nutzung für alle Drohnenpilot:innen im Gebiet verpflichtend. Was dort konkret gilt →

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen U-space und U-Space Light?

U-Space Light ist ein Vorschlag für eine vereinfachte Umsetzung mit reduziertem Aufwand für Staaten und Anbieter. Der genaue Leistungsumfang ist Gegenstand des laufenden Verfahrens – belastbar sind bislang die Absicht und die Begründung, nicht die Details.

Muss ich mich als österreichischer Drohnenpilot jetzt irgendwo anmelden?

Nein. Über die bestehende Betreiber-Registrierung hinaus ändert sich nichts, solange in Österreich kein U-space-Luftraum ausgewiesen ist.

Wann kommt U-space nach Österreich?

Dazu gibt es keinen veröffentlichten Termin. Das Ministerium gibt an, dass die nationalen Zulassungsabläufe in Ausarbeitung sind.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • EU-RechtVO (EU) 2021/664 und 2021/665Rechtsrahmen für U-space-Lufträume und die zugehörigen DiensteZur Quelle ↗
  • Österr. RechtBMIMI – Oberste Zivilluftfahrtbehörde, Seite „U-Space“„Aktuell sind in Österreich keine U-Space-Lufträume ausgewiesen.“ Nationale Abläufe für die Zulassung von Diensteanbietern in AusarbeitungZur Quelle ↗
  • Redaktionelle EinordnungBranchenmeldungen August 2026Vorschlag einer vereinfachten U-space-Variante durch EASA und EU-Kommission; angekündigtes nationales U-Space-Gesetz in Deutschland (XPONENTIAL Europe). Stand des Verfahrens, nicht geltendes Recht.Zur Quelle ↗

Fachlich geprüft am · Redaktion drohneninfos.at · Fehler gefunden? Kurz melden – Korrekturen werden zeitnah eingearbeitet.

Und an deinem konkreten Standort?

Ob du dort fliegen darfst, hängt zusätzlich von Geozonen und lokalen Einschränkungen ab – tagesaktuell auf der Karte.

Standort auf drohnenkarte.at prüfen →