U-Space Light: Die EU zieht Konsequenzen
Der U-space existiert seit 2021 auf dem Papier – und kaum irgendwo in der Luft. Jetzt liegt ein Vorschlag auf dem Tisch, der erklärt, warum.
- EASA und Kommission schlagen eine vereinfachte U-space-Variante vor.
- Grund: Die Vollversion ist vielen Mitgliedsstaaten zu aufwendig in der Umsetzung.
- In Deutschland wurde ein nationales U-Space-Gesetz angekündigt.
- In Österreich ist weiterhin kein U-space-Luftraum ausgewiesen.
Das Eingeständnis hinter dem Vorschlag
Die U-space-Verordnungen gelten seit 2021. Wer seither auf die Karte geschaut hat, hat trotzdem fast nirgends einen U-space gefunden. EASA und EU-Kommission ziehen daraus jetzt eine Konsequenz und schlagen eine abgespeckte Variante vor – „U-Space Light". Die Begründung ist bemerkenswert offen: Die Vollversion ist für viele Mitgliedsstaaten schlicht zu aufwendig.
Das ist keine Kleinigkeit. Der U-space ist der Mechanismus, über den Drohnenverkehr künftig koordiniert werden soll – ohne ihn bleibt jeder Betrieb außerhalb der Sichtweite ein Einzelfall mit Einzelgenehmigung.
Deutschland macht Tempo
Parallel dazu hat der deutsche Bundesverkehrsminister auf der XPONENTIAL Europe ein nationales U-Space-Gesetz angekündigt. U-spaces sollen dort laut Ankündigung ab Sommer 2026 beantragt werden können.
Und Österreich?
Hier bleibt die Antwort dieselbe wie im Sommer. Das zuständige Ministerium schreibt: „Aktuell sind in Österreich keine U-Space-Lufträume ausgewiesen." Die Zulassung von Diensteanbietern wäre nach der EU-Verordnung bereits möglich – die nationalen Abläufe dafür sind laut Ministerium in Ausarbeitung.
Für dich als Pilot:in ändert sich damit weiterhin nichts. Interessant wird es, wenn eine vereinfachte Variante die Hürde senkt: Dann könnte auch hierzulande der erste U-space schneller kommen als gedacht – am ehesten dort, wo viel Drohnenverkehr auf kontrollierten Luftraum trifft.
Update 10. September: Die Branche will Änderungen
Der Vorschlag hat inzwischen einen offiziellen Namen und eine Aktennummer: EASA hat ihn als Ergänzung zur NPA 2026-103 veröffentlicht. Die Grundidee wurde von der EASA Ende August auch öffentlich begründet: Das Nadelöhr für BVLOS sei nicht das Bodenrisiko – das lasse sich mit SORA standardisiert bewerten –, sondern das Luftrisiko, das bisher jeder Betreiber für jeden Betrieb neu nachweisen muss. Ein „U-space Level 1“ soll diese Bewertung einmal je Luftraum durch die Behörde ersetzen.
Am 4. September haben die drei europäischen Drohnenverbände – Alliance for New Mobility Europe, Drone Alliance Europe und JEDA – gemeinsam mit der Global UTM Association ein Grundsatzpapier veröffentlicht. Sie begrüßen den gestuften Ansatz, verlangen aber Korrekturen:
- Die Ausweisung eines Level-1-Luftraums soll für die Mitgliedstaaten freiwillig bleiben – Art. 15 der VO 2019/947 solle „may“ statt „shall“ sagen. Der Entwurf sieht offenbar eine Verpflichtung vor.
- Level 1 nur unterhalb der VFR-Mindesthöhen und außerhalb der Schutzbereiche von Flugplätzen, um Begegnungen mit bemannten Luftfahrzeugen zu vermeiden.
- Keine zusätzliche Beschränkung auf Gebiete mit geringer Verkehrs- oder Bevölkerungsdichte – das mache den Betrieb für Diensteanbieter wirtschaftlich unmöglich.
- Die Luftraum-Risikobewertung soll EU-weit standardisiert werden und sich an der SORA-Methodik (Rest-ARC) orientieren.
Für Österreich bleibt der Punkt derselbe: Kommt Level 1, könnte der erste U-space hier deutlich günstiger eingerichtet werden als bisher gedacht. Ob und wann, entscheidet sich im weiteren Verfahren – ein Zeitplan liegt nicht vor.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen U-space und U-Space Light?
U-Space Light ist ein Vorschlag für eine vereinfachte Umsetzung mit reduziertem Aufwand für Staaten und Anbieter. Der genaue Leistungsumfang ist Gegenstand des laufenden Verfahrens – belastbar sind bislang die Absicht und die Begründung, nicht die Details.
Muss ich mich als österreichischer Drohnenpilot jetzt irgendwo anmelden?
Nein. Über die bestehende Betreiber-Registrierung hinaus ändert sich nichts, solange in Österreich kein U-space-Luftraum ausgewiesen ist.
Wann kommt U-space nach Österreich?
Dazu gibt es keinen veröffentlichten Termin. Das Ministerium gibt an, dass die nationalen Zulassungsabläufe in Ausarbeitung sind.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- EU-RechtVO (EU) 2021/664 und 2021/665Rechtsrahmen für U-space-Lufträume und die zugehörigen DiensteZur Quelle ↗
- Österr. RechtBMIMI – Oberste Zivilluftfahrtbehörde, Seite „U-Space“„Aktuell sind in Österreich keine U-Space-Lufträume ausgewiesen.“ Nationale Abläufe für die Zulassung von Diensteanbietern in AusarbeitungZur Quelle ↗
- EU-RechtEASA – NPA 2026-103 (Addendum)Vorschlag zur Änderung der U-space-Verordnung: U-space Level 1 und Level 2; Konsultation Juli 2026Zur Quelle ↗
- Redaktionelle EinordnungUnmanned Airspace, 4.9.2026Gemeinsames Grundsatzpapier von Alliance for New Mobility Europe, Drone Alliance Europe, JEDA und GUTMA zu U-space Level 1Zur Quelle ↗
- Redaktionelle EinordnungBranchenmeldungen August 2026Vorschlag einer vereinfachten U-space-Variante durch EASA und EU-Kommission; angekündigtes nationales U-Space-Gesetz in Deutschland (XPONENTIAL Europe). Stand des Verfahrens, nicht geltendes Recht.Zur Quelle ↗
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