U-Space Light: Die EU zieht Konsequenzen
Der U-space existiert seit 2021 auf dem Papier – und kaum irgendwo in der Luft. Jetzt liegt ein Vorschlag auf dem Tisch, der erklärt, warum.
- EASA und Kommission schlagen eine vereinfachte U-space-Variante vor.
- Grund: Die Vollversion ist vielen Mitgliedsstaaten zu aufwendig in der Umsetzung.
- In Deutschland wurde ein nationales U-Space-Gesetz angekündigt.
- In Österreich ist weiterhin kein U-space-Luftraum ausgewiesen.
Das Eingeständnis hinter dem Vorschlag
Die U-space-Verordnungen gelten seit 2021. Wer seither auf die Karte geschaut hat, hat trotzdem fast nirgends einen U-space gefunden. EASA und EU-Kommission ziehen daraus jetzt eine Konsequenz und schlagen eine abgespeckte Variante vor – „U-Space Light". Die Begründung ist bemerkenswert offen: Die Vollversion ist für viele Mitgliedsstaaten schlicht zu aufwendig.
Das ist keine Kleinigkeit. Der U-space ist der Mechanismus, über den Drohnenverkehr künftig koordiniert werden soll – ohne ihn bleibt jeder Betrieb außerhalb der Sichtweite ein Einzelfall mit Einzelgenehmigung.
Deutschland macht Tempo
Parallel dazu hat der deutsche Bundesverkehrsminister auf der XPONENTIAL Europe ein nationales U-Space-Gesetz angekündigt. U-spaces sollen dort laut Ankündigung ab Sommer 2026 beantragt werden können.
Und Österreich?
Hier bleibt die Antwort dieselbe wie im Sommer. Das zuständige Ministerium schreibt: „Aktuell sind in Österreich keine U-Space-Lufträume ausgewiesen." Die Zulassung von Diensteanbietern wäre nach der EU-Verordnung bereits möglich – die nationalen Abläufe dafür sind laut Ministerium in Ausarbeitung.
Für dich als Pilot:in ändert sich damit weiterhin nichts. Interessant wird es, wenn eine vereinfachte Variante die Hürde senkt: Dann könnte auch hierzulande der erste U-space schneller kommen als gedacht – am ehesten dort, wo viel Drohnenverkehr auf kontrollierten Luftraum trifft.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen U-space und U-Space Light?
U-Space Light ist ein Vorschlag für eine vereinfachte Umsetzung mit reduziertem Aufwand für Staaten und Anbieter. Der genaue Leistungsumfang ist Gegenstand des laufenden Verfahrens – belastbar sind bislang die Absicht und die Begründung, nicht die Details.
Muss ich mich als österreichischer Drohnenpilot jetzt irgendwo anmelden?
Nein. Über die bestehende Betreiber-Registrierung hinaus ändert sich nichts, solange in Österreich kein U-space-Luftraum ausgewiesen ist.
Wann kommt U-space nach Österreich?
Dazu gibt es keinen veröffentlichten Termin. Das Ministerium gibt an, dass die nationalen Zulassungsabläufe in Ausarbeitung sind.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- EU-RechtVO (EU) 2021/664 und 2021/665Rechtsrahmen für U-space-Lufträume und die zugehörigen DiensteZur Quelle ↗
- Österr. RechtBMIMI – Oberste Zivilluftfahrtbehörde, Seite „U-Space“„Aktuell sind in Österreich keine U-Space-Lufträume ausgewiesen.“ Nationale Abläufe für die Zulassung von Diensteanbietern in AusarbeitungZur Quelle ↗
- Redaktionelle EinordnungBranchenmeldungen August 2026Vorschlag einer vereinfachten U-space-Variante durch EASA und EU-Kommission; angekündigtes nationales U-Space-Gesetz in Deutschland (XPONENTIAL Europe). Stand des Verfahrens, nicht geltendes Recht.Zur Quelle ↗
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Und an deinem konkreten Standort?
Ob du dort fliegen darfst, hängt zusätzlich von Geozonen und lokalen Einschränkungen ab – tagesaktuell auf der Karte.