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SORA 2.5: Was sich ändert und welche Fristen gelten

Seit September 2025 gilt europaweit SORA 2.5 – für Specific-Betreiber die wichtigste Änderung seit Jahren. Hier die Neuerungen und alle Fristen kompakt.

Von Benjamin Hetzendorfer · Aktualisiert am · 7 min Lesezeit

Die wichtigsten Änderungen gegenüber SORA 2.0

  • Quantitatives Bodenrisiko: Die Ground Risk Class wird über konkrete Bevölkerungsdichtekarten (EASA Population Density Maps, entwickelt mit JRC/Copernicus) bestimmt – statt der groben Einteilung „besiedelt/unbesiedelt“. Das macht Flüge in Randlagen, Industriegebieten oder am Wochenende oft günstiger bewertbar.
  • Schlankerer Prozess: 10 statt 11 Schritte, klare Trennung in Phase I (Risikoanalyse) und Phase II (Nachweisführung), Abschluss im Comprehensive Safety Portfolio.
  • Klarere Nachweis-Zuordnung: Die Systematik der 24 OSOs (Anhang E) bleibt – präzisiert ist, wer zuliefert: Die Hauptverantwortung trägt der Betreiber, die Schulungsorganisation liefert Personal-, der Hersteller Design-Nachweise zu. Für SAIL-II-VLOS-Einsätze sinkt der Dokumentationsaufwand deutlich.
  • Geänderte Mitigationen: Bodenbeobachtung und Shelter Factor neu; der Emergency Response Plan zählt nicht mehr als risikomindernde Maßnahme, bleibt aber Pflichtteil des Operations Manual.
  • Containment neu gedacht: Anforderungen richten sich nach der Bevölkerungsdichte des angrenzenden Gebiets – oft niedrigere Auflagen als bisher.

Die Fristen

WasFrist
Neuanträge nach SORA 2.0nicht mehr möglich (Übergangsphase endete Anfang 2026)
Bestehende SORA-2.0-Bewilligungengültig bis zum Ablaufdatum, längstens 31.12.2027
Verlängerungen ab 2028nur mit Umstellung auf SORA 2.5
Tipp: Nicht bis zum letzten Moment warten – gegen Ende der Frist werden die Behörden mit Umstellungsanträgen ausgelastet sein. Eine frühzeitige Umstellung (per Änderungsantrag) schafft Planungssicherheit. Austro Control empfiehlt generell mindestens 2 Monate Vorlauf je Antrag.

Was heißt das praktisch?

Für viele Betreiber wird es einfacher: Objektivere Bewertung, weniger Interpretationsspielraum der Behörden, schlankere SAIL-II-Anträge. Aufwändiger wird die Datenbeschaffung – die Bevölkerungsdichtekarten (u. a. über den EASA IAM Hub) gehören jetzt in jede Flugplanung. Den Gesamtprozess erklären wir im Leitfaden zur Kategorie Specific.

Ausblick: JARUS arbeitet bereits an SORA 3.0 mit überarbeiteter Luftrisikobewertung – SORA 2.5 bleibt aber auf absehbare Zeit der Standard.

Aktualisiert nach Erscheinen des ACG SORA Guide 1.2 (Juli 2026) – dem maßgeblichen österreichischen Praxisleitfaden für SORA 2.5.

Und an deinem konkreten Standort?

Ob du dort fliegen darfst, hängt zusätzlich von Geozonen und lokalen Einschränkungen ab – tagesaktuell auf der Karte.

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