Drohnen unter 250 g: Was in Österreich wirklich gilt
„Unter 250 Gramm brauche ich nichts“ – dieser Satz kostet in Österreich regelmäßig Geld. Die Gewichtsgrenze bringt echte Erleichterungen, aber nicht die, die viele erwarten.
- Was entfällt: der Drohnenführerschein – und du darfst in A1 „nahe an Menschen“ fliegen.
- Was NICHT entfällt: Registrierung (46,80 €/3 Jahre) und Haftpflichtversicherung – in Österreich strenger als in vielen EU-Ländern.
- Auslöser ist die Kamera: Unter 250 g wird die Registrierungspflicht durch Kamera oder Sensor ausgelöst – das trifft praktisch jede Kameradrohne.
- Die 250-g-Falle: Maßgeblich ist die tatsächliche Startmasse. Schwerer Akku oder Propellerschutz können dich in die nächste Klasse kippen.
Die kurze Antwort für Österreich
Eine Drohne unter 250 Gramm (Klasse C0 oder gewichtsgleiche Bestandsdrohne) fliegt in der Unterkategorie A1 der Kategorie Open – der freiesten Stufe. Du brauchst keinen Drohnenführerschein. Du brauchst aber sehr wohl eine Registrierung als Betreiber:in und eine Haftpflichtversicherung. Genau hier unterscheidet sich Österreich von manchen Nachbarländern – und genau hier entstehen die meisten Strafen.
| Thema | Unter 250 g |
|---|---|
| Drohnenführerschein (A1/A3) | Nicht erforderlich – das kostenlose Online-Training ist trotzdem empfehlenswert |
| Registrierung als Betreiber:in | Pflicht, sobald eine Kamera bzw. ein Sensor verbaut ist – 46,80 € für 3 Jahre |
| Haftpflichtversicherung | Pflicht – mindestens 750.000 SZR Deckung (§ 24j LFG) |
| Nähe zu Personen | A1: Überflug einzelner Unbeteiligter möglichst vermeiden und kurz halten; Menschenansammlungen tabu |
| Maximale Höhe | 120 m über Grund – wie bei allen anderen auch |
| Sichtverbindung | Durchgehend erforderlich – kleine Drohnen sind schneller aus dem Blick, als man denkt |
| Geo-Zonen | Gelten uneingeschränkt – mit einer Sonderregel im Flugplatz-Umkreis (siehe unten) |
| Naturschutz | Gilt unabhängig vom Gewicht – Nationalparks bleiben tabu |
| Datenschutz | Gilt unabhängig vom Gewicht – auch die kleinste Kamera erfasst Personen |
Der teuerste Irrtum: „Ohne Führerschein heißt ohne alles“
Die 250-Gramm-Grenze befreit dich vom Kompetenznachweis – nicht von der Registrierung. Der Auslöser für die Registrierungspflicht unter 250 g ist nämlich nicht das Gewicht, sondern die Kamera bzw. ein Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann. Und da praktisch jede Drohne, die man kaufen will, eine Kamera hat, gilt in der Praxis: Registrierung so gut wie immer.
Ausnahme sind echte Spielzeugdrohnen im Sinne der Spielzeugrichtlinie ohne Kamera – die kleinen Indoor-Modelle also, nicht die DJI Mini oder Neo.
Was du in A1 wirklich darfst
A1 heißt „nahe an Menschen“ – nicht „über Menschen“. Konkret: Du darfst in der Nähe unbeteiligter Personen fliegen, der Überflug Einzelner soll aber vermieden und, wenn er doch passiert, so kurz wie möglich gehalten werden. Menschenansammlungen sind absolut tabu – Konzerte, Märkte, Demonstrationen, Strandbäder, Sportveranstaltungen. Diese Regel gilt für jede Drohnenklasse, auch für die 249-Gramm-Mini.
Die 250-Gramm-Falle: Zubehör kippt die Klasse
Maßgeblich ist die tatsächliche Masse beim Start – inklusive allem, was montiert ist. Das wird gefährlich, weil viele Hersteller inzwischen zwei Varianten desselben Modells anbieten:
- Größere Akkus: Die „Plus“-Akkus verlängern die Flugzeit deutlich – und heben das Abfluggewicht über 250 g. DJI verkauft die betroffenen Kombinationen (z. B. Mini 5 Pro Fly More Combo Plus, Lito X1 mit Battery Plus) deshalb als eigene C1-Variante.
- Propellerschutz, Filter, Zusatzhalterungen: Alles, was du montierst, zählt mit.
- Wichtig zu verstehen: Ein schwererer Akku macht aus einer C0-Drohne nicht automatisch eine rechtmäßig gekennzeichnete C1-Drohne. Verlässt du die vom Hersteller zertifizierte C0-Konfiguration, erlischt vielmehr die C0-Einstufung. Maßgeblich ist immer das Klassenkennzeichen auf deiner Drohne und die Herstellerdeklaration.
Die einzige echte Zonen-Erleichterung – und was sie nicht ist
Es gibt in Österreich eine Sonderregel für sehr leichte Drohnen: Nach § 18 der Luftverkehrsregeln 2014 entfallen für Drohnen unter 250 g bis maximal 30 m über Grund bestimmte Zustimmungs- bzw. Bewilligungspflichten im Umkreis von Flugplätzen bzw. in bestimmten Zonen. Das ist der Grund, warum in Wien mit einer Mini überhaupt etwas geht.
Was diese Regel nicht tut: Sie hebt keine Flugbeschränkungsgebiete auf (etwa LO R 15 über der Wiener Innenstadt), keine Heliport-Einschränkungen, kein Naturschutzrecht und keine der allgemeinen Betriebsregeln. Sie nimmt dir eine Hürde – nicht alle. Details am Beispiel der Bundeshauptstadt: Drohne fliegen in Wien.
Welche Drohnen fallen darunter?
Typische Vertreter der 249-Gramm-Klasse sind die DJI-Mini-Serie (Mini 4 Pro, Mini 5 Pro), die neue Lito-Serie, DJI Neo und Neo 2, DJI Flip, die Antigravity A1 mit Standard-Akku sowie ältere Modelle wie Mini 2 oder Mini SE (als Bestandsdrohnen ohne C-Label, unter 250 g weiterhin in A1). Welche Regeln für dein konkretes Modell gelten, sagt dir der Drohnencheck – dort ist auch hinterlegt, bei welchen Modellen es eine schwerere Variante gibt.
Alte Drohne ohne C-Label unter 250 g
Gute Nachricht für Besitzer:innen älterer Mini-Modelle: Bestandsdrohnen ohne Klassenkennzeichnung dürfen unter 250 g dauerhaft weiter in A1 geflogen werden. Die Verschärfung seit 2024 – nur noch A3 – betrifft ausschließlich Bestandsdrohnen ab 250 g. Registrierung und Versicherung gelten aber auch hier.
Deine Checkliste für den ersten Flug
- Versicherung abschließen bzw. bestehende Polizze auf UAS-Deckung prüfen lassen.
- Registrieren auf dronespace.at (46,80 €, 3 Jahre, gilt für alle deine Drohnen).
- Betreibernummer sichtbar außen an der Drohne anbringen – nur den öffentlichen Teil, ohne die geheimen Prüfziffern.
- Gewicht prüfen – in genau der Konfiguration, in der du startest.
- Zonen checken für den konkreten Startplatz.
- Naturschutz abklären, wenn du im Grünen bist.
- Optional, aber empfohlen: das kostenlose Online-Training mitmachen – du fliegst danach entspannter.
Häufige Fragen
Muss ich eine Drohne unter 250 g in Österreich registrieren?
In der Regel ja. Unter 250 g wird die Registrierungspflicht durch eine verbaute Kamera oder einen Sensor ausgelöst, der personenbezogene Daten erfassen kann – das trifft praktisch jede Kameradrohne wie die DJI Mini oder Neo. Die Registrierung kostet 46,80 € für drei Jahre und gilt für alle deine Drohnen.
Brauche ich für eine Drohne unter 250 g einen Führerschein?
Nein. Der A1/A3-Kompetenznachweis ist erst ab 250 g verpflichtend. Das kostenlose Online-Training bei Austro Control ist trotzdem empfehlenswert – die Regeln zu Höhe, Personen und Zonen gelten für dich genauso.
Brauche ich eine Versicherung für eine 249-g-Drohne?
Ja. Die österreichische Haftpflicht-Versicherungspflicht (§ 24j LFG, mindestens 750.000 SZR) knüpft nicht an eine 250-Gramm-Schwelle an. Prüfe außerdem, ob deine Polizze den Drohnenbetrieb ausdrücklich abdeckt – Haushaltsversicherungen tun das oft nicht.
Darf ich mit einer Drohne unter 250 g über Menschen fliegen?
Nein, nicht gezielt. In A1 darfst du nahe an unbeteiligten Personen fliegen, den Überflug Einzelner sollst du aber vermeiden und kurz halten. Menschenansammlungen dürfen nie überflogen werden – unabhängig vom Gewicht.
Wird meine C0-Drohne mit einem größeren Akku zur C1-Drohne?
Nein – so funktioniert das nicht. Verlässt du die vom Hersteller zertifizierte C0-Konfiguration, erlischt die C0-Einstufung; eine gültige C1-Kennzeichnung entsteht dadurch nicht automatisch. Manche Hersteller verkaufen die schwerere Kombination deshalb als eigene, eigens gekennzeichnete C1-Variante. Maßgeblich ist immer das Label an deiner Drohne.
Gilt die 30-Meter-Regel überall in Österreich?
Sie betrifft bestimmte Zustimmungs- bzw. Bewilligungspflichten im Umkreis von Flugplätzen bzw. in bestimmten Zonen (§ 18 LVR). Flugbeschränkungsgebiete, Naturschutzrecht und die allgemeinen Betriebsregeln bleiben davon unberührt.
Meine alte Mini hat kein C-Label – darf ich noch fliegen?
Ja. Bestandsdrohnen unter 250 g ohne Klassenkennzeichnung bleiben dauerhaft in A1 zulässig. Nur Bestandsdrohnen ab 250 g sind seit 2024 auf A3 beschränkt.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- EU-RechtVO (EU) 2019/947Art. 14 (Registrierung); Anhang Teil A – Unterkategorie A1, BetriebsgrenzenZur Quelle ↗
- EU-RechtVO (EU) 2019/945Klasse C0 – technische Anforderungen (u. a. MTOM unter 250 g)Zur Quelle ↗
- Österr. RechtLuftfahrtgesetz (LFG)§ 24j – Versicherungspflicht, mindestens 750.000 SZRZur Quelle ↗
- Österr. RechtLuftverkehrsregeln 2014 (LVR)§ 18 – Erleichterung unter 250 g und max. 30 m über GrundZur Quelle ↗
- BehördeninfoAustro Control – dronespace.atRegistrierungsportal, Gebühren und VerfahrenZur Quelle ↗
Fachlich geprüft am · Redaktion drohneninfos.at · Fehler gefunden? Kurz melden – Korrekturen werden zeitnah eingearbeitet.
Und an deinem konkreten Standort?
Ob du dort fliegen darfst, hängt zusätzlich von Geozonen und lokalen Einschränkungen ab – tagesaktuell auf der Karte.