Die wichtigsten Grundregeln für Drohnenflüge in Österreich
Egal ob DJI Mini oder Profi-Copter: Diese Regeln gelten bei praktisch jedem Flug in der Kategorie Open. Wer sie beherrscht, fliegt in 95 % der Fälle rechtssicher.
1. Maximal 120 Meter über Grund
In der Kategorie Open darfst du höchstens 120 m über dem Boden fliegen – gemessen ab dem Gelände direkt unter der Drohne, nicht ab deinem Startpunkt. Details und Ausnahmen (etwa bei hohen Bauwerken) findest du im Artikel zum 120-Meter-Limit.
2. Immer in Sichtweite (VLOS)
Du musst deine Drohne während des gesamten Fluges mit freiem Auge sehen können – Fernglas und FPV-Brille zählen nicht. Was das in der Praxis bedeutet, erklären wir unter VLOS & FPV.
3. Abstand zu Menschen
Kein Flug über Menschenansammlungen – das gilt in der gesamten Kategorie Open ausnahmslos. Wie nah du an einzelne unbeteiligte Personen heran darfst, hängt von deiner Unterkategorie ab: A1 („nahe an Menschen“), A2 (30 m) oder A3 (150 m von Wohngebieten).
4. Registrierung und Kennzeichnung
Betreiber:innen von Drohnen ab 250 g – und auch leichteren mit Kamera – müssen sich bei Austro Control registrieren. Die Registrierungsnummer gehört gut sichtbar auf jedes Gerät und, falls vorhanden, ins Remote-ID-System.
5. Führerschein ab 250 g
Der A1/A3-Kompetenznachweis ist online und kostenlos – 40 Multiple-Choice-Fragen nach einem Online-Training. Er gilt fünf Jahre und EU-weit.
6. Versicherung ist Pflicht
Ohne Haftpflichtversicherung (mind. 750.000 SZR Deckung) darf in Österreich keine registrierungspflichtige Drohne abheben. Mehr im Artikel Drohnen-Versicherung.
7. Zonen prüfen – vor jedem Flug
Kontrollzonen um Flughäfen, Militärgebiete, Naturschutz: Österreich hat zahlreiche geographische UAS-Gebiete. Prüfe vor jedem Start die aktuelle Lage – am schnellsten auf der interaktiven Drohnenkarte oder in der offiziellen Dronespace-App.
8. Datenschutz respektieren
Kamera-Drohnen berühren Persönlichkeitsrechte: Keine gezielten Aufnahmen fremder Personen oder in geschützte Privatbereiche (Garten, Terrasse) ohne Zustimmung. Die DSGVO gilt auch in der Luft.
9. Nachtflug: Darf ich nachts fliegen?
Ja – mit grünem Blinklicht. Der Reihe nach:
Ein verbreiteter Irrtum ist, dass Drohnenflüge bei Nacht generell verboten wären. Sind sie nicht: In der Kategorie Open ist der Nachtflug zulässig – unter einer zusätzlichen Bedingung. Am unbemannten Luftfahrzeug muss ein grünes Blinklicht eingeschaltet sein. Das ist keine Empfehlung, sondern verpflichtend nach UAS.OPEN.060 Nr. 2 lit. g.
Alle übrigen Regeln gelten unverändert weiter – und genau daran scheitern Nachtflüge in der Praxis meist: Die Sichtverbindung musst du auch im Dunkeln halten, und eine Drohne, die du nur noch als Positionslicht erkennst, ist streng genommen keine mehr in Sichtweite. Wer in der Dämmerung nach Rehkitzen sucht oder Zeitraffer aufnimmt, sollte das mitdenken.
Checkliste vor jedem Start
- Zone geprüft? Karte/App checken, ggf. Bewilligungen einholen.
- Drohne gekennzeichnet? Registrierungsnummer sichtbar & in Remote ID hinterlegt.
- Dokumente dabei? Führerschein und Registrierungsbestätigung (digital genügt).
- Wetter passt? Wind, Sicht, Temperatur – siehe Wetter für Drohnenflüge.
- Umfeld sicher? Keine Menschenansammlungen, Startplatz frei, Akku voll.
Häufige Fragen
Darf ich auf meinem eigenen Grundstück ohne alles fliegen?
Nein. Registrierungs-, Führerschein- und Versicherungspflicht gelten unabhängig davon, wo du fliegst – auch über dem eigenen Garten.
Darf ich nachts fliegen?
Die EU-Verordnung verbietet Nachtflüge in der Kategorie Open nicht grundsätzlich. Am unbemannten Luftfahrzeug muss dabei ein grünes Blinklicht aktiviert sein (verpflichtend nach UAS.OPEN.060(2)(g), VO (EU) 2019/947) – alle übrigen Regeln gelten unverändert.
Was passiert bei einem Verstoß?
Verwaltungsstrafen bis 22.000 € nach § 169 Luftfahrtgesetz, dazu zivilrechtliche Haftung für Schäden. Polizei und Austro Control dürfen Dokumente kontrollieren.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- EU-RechtVO (EU) 2019/947UAS.OPEN.060(2)(g) – grünes Blinklicht bei Nacht verpflichtendZur Quelle ↗
- EU-RechtVO (EU) 2019/947Art. 4 und Anhang Teil A – Kategorie Open, Unterkategorien A1/A2/A3Zur Quelle ↗
- EU-RechtEASA Easy Access Rules for UASAMC/GM zu den BetriebsgrenzenZur Quelle ↗
Fachlich geprüft am · Redaktion drohneninfos.at · Fehler gefunden? Kurz melden – Korrekturen werden zeitnah eingearbeitet.
Und an deinem konkreten Standort?
Ob du dort fliegen darfst, hängt zusätzlich von Geozonen und lokalen Einschränkungen ab – tagesaktuell auf der Karte.