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Grundlagen

Die wichtigsten Grundregeln für Drohnenflüge in Österreich

Egal ob DJI Mini oder Profi-Copter: Diese Regeln gelten bei praktisch jedem Flug in der Kategorie Open. Wer sie beherrscht, fliegt in 95 % der Fälle rechtssicher.

Von Benjamin Hetzendorfer · Aktualisiert am · 7 min Lesezeit

1. Maximal 120 Meter über Grund

In der Kategorie Open darfst du höchstens 120 m über dem Boden fliegen – gemessen ab dem Gelände direkt unter der Drohne, nicht ab deinem Startpunkt. Details und Ausnahmen (etwa bei hohen Bauwerken) findest du im Artikel zum 120-Meter-Limit.

2. Immer in Sichtweite (VLOS)

Du musst deine Drohne während des gesamten Fluges mit freiem Auge sehen können – Fernglas und FPV-Brille zählen nicht. Wie weit „Sichtweite“ rechnerisch reicht (bei kleinen Drohnen oft nur gut 100 m!), erklären wir unter VLOS & FPV.

3. Abstand zu Menschen

Kein Flug über Menschenansammlungen – das gilt in der gesamten Kategorie Open ausnahmslos. Wie nah du an einzelne unbeteiligte Personen heran darfst, hängt von deiner Unterkategorie ab: A1 („nahe an Menschen“), A2 (30 m) oder A3 (150 m von Wohngebieten).

4. Registrierung und Kennzeichnung

Betreiber:innen von Drohnen ab 250 g – und auch leichteren mit Kamera – müssen sich bei Austro Control registrieren. Die Registrierungsnummer gehört gut sichtbar auf jedes Gerät und, falls vorhanden, ins Remote-ID-System.

5. Führerschein ab 250 g

Der A1/A3-Kompetenznachweis ist online und kostenlos – 40 Multiple-Choice-Fragen nach einem Online-Training. Er gilt fünf Jahre und EU-weit.

6. Versicherung ist Pflicht

Ohne Haftpflichtversicherung (mind. 750.000 SZR Deckung) darf in Österreich keine registrierungspflichtige Drohne abheben. Mehr im Artikel Drohnen-Versicherung.

7. Zonen prüfen – vor jedem Flug

Kontrollzonen um Flughäfen, Militärgebiete, Naturschutz: Österreich hat zahlreiche geographische UAS-Gebiete. Prüfe vor jedem Start die aktuelle Lage – am schnellsten auf der interaktiven Drohnenkarte oder in der offiziellen Dronespace-App.

8. Datenschutz respektieren

Kamera-Drohnen berühren Persönlichkeitsrechte: Keine gezielten Aufnahmen fremder Personen oder in geschützte Privatbereiche (Garten, Terrasse) ohne Zustimmung. Die DSGVO gilt auch in der Luft.

Wichtig: Verstöße sind Verwaltungsübertretungen nach § 169 Luftfahrtgesetz – mit Geldstrafen bis zu 22.000 €. Eine geplante Gesetzesnovelle sieht zusätzlich vor, dass Drohnen bei Übertretungen für verfallen erklärt werden können – Details in den News.

Checkliste vor jedem Start

  1. Zone geprüft? Karte/App checken, ggf. Bewilligungen einholen.
  2. Drohne gekennzeichnet? Registrierungsnummer sichtbar & in Remote ID hinterlegt.
  3. Dokumente dabei? Führerschein und Registrierungsbestätigung (digital genügt).
  4. Wetter passt? Wind, Sicht, Temperatur – siehe Wetter für Drohnenflüge.
  5. Umfeld sicher? Keine Menschenansammlungen, Startplatz frei, Akku voll.

Häufige Fragen

Darf ich auf meinem eigenen Grundstück ohne alles fliegen?

Nein. Registrierungs-, Führerschein- und Versicherungspflicht gelten unabhängig davon, wo du fliegst – auch über dem eigenen Garten.

Darf ich nachts fliegen?

Die EU-Verordnung verbietet Nachtflüge in der Kategorie Open nicht grundsätzlich. Am unbemannten Luftfahrzeug muss dabei ein grünes Blinklicht aktiviert sein (verpflichtend nach UAS.OPEN.060(2)(g), VO (EU) 2019/947) – alle übrigen Regeln gelten unverändert.

Was passiert bei einem Verstoß?

Verwaltungsstrafen bis 22.000 € nach § 169 Luftfahrtgesetz, dazu zivilrechtliche Haftung für Schäden. Polizei und Austro Control dürfen Dokumente kontrollieren.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • EU-RechtVO (EU) 2019/947UAS.OPEN.060(2)(g) – grünes Blinklicht bei Nacht verpflichtendZur Quelle ↗
  • EU-RechtVO (EU) 2019/947Art. 4 und Anhang Teil A – Kategorie Open, Unterkategorien A1/A2/A3Zur Quelle ↗
  • EU-RechtEASA Easy Access Rules for UASAMC/GM zu den BetriebsgrenzenZur Quelle ↗

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Und an deinem konkreten Standort?

Ob du dort fliegen darfst, hängt zusätzlich von Geozonen und lokalen Einschränkungen ab – tagesaktuell auf der Karte.

Standort auf drohnenkarte.at prüfen →