Die wichtigsten Grundregeln für Drohnenflüge in Österreich
Egal ob DJI Mini oder Profi-Copter: Diese Regeln gelten bei praktisch jedem Flug in der Kategorie Open. Wer sie beherrscht, fliegt in 95 % der Fälle rechtssicher.
1. Maximal 120 Meter über Grund
In der Kategorie Open darfst du höchstens 120 m über dem Boden fliegen – gemessen ab dem Gelände direkt unter der Drohne, nicht ab deinem Startpunkt. Details und Ausnahmen (etwa bei hohen Bauwerken) findest du im Artikel zum 120-Meter-Limit.
2. Immer in Sichtweite (VLOS)
Du musst deine Drohne während des gesamten Fluges mit freiem Auge sehen können – Fernglas und FPV-Brille zählen nicht. Wie weit „Sichtweite“ rechnerisch reicht (bei kleinen Drohnen oft nur gut 100 m!), erklären wir unter VLOS & FPV.
3. Abstand zu Menschen
Kein Flug über Menschenansammlungen – das gilt in der gesamten Kategorie Open ausnahmslos. Wie nah du an einzelne unbeteiligte Personen heran darfst, hängt von deiner Unterkategorie ab: A1 („nahe an Menschen“), A2 (30 m) oder A3 (150 m von Wohngebieten).
4. Registrierung und Kennzeichnung
Betreiber:innen von Drohnen ab 250 g – und auch leichteren mit Kamera – müssen sich bei Austro Control registrieren. Die Registrierungsnummer gehört gut sichtbar auf jedes Gerät und, falls vorhanden, ins Remote-ID-System.
5. Führerschein ab 250 g
Der A1/A3-Kompetenznachweis ist online und kostenlos – 40 Multiple-Choice-Fragen nach einem Online-Training. Er gilt fünf Jahre und EU-weit.
6. Versicherung ist Pflicht
Ohne Haftpflichtversicherung (mind. 750.000 SZR Deckung) darf in Österreich keine registrierungspflichtige Drohne abheben. Mehr im Artikel Drohnen-Versicherung.
7. Zonen prüfen – vor jedem Flug
Kontrollzonen um Flughäfen, Militärgebiete, Naturschutz: Österreich hat zahlreiche geographische UAS-Gebiete. Prüfe vor jedem Start die aktuelle Lage – am schnellsten auf der interaktiven Drohnenkarte oder in der offiziellen Dronespace-App.
8. Datenschutz respektieren
Kamera-Drohnen berühren Persönlichkeitsrechte: Keine gezielten Aufnahmen fremder Personen oder in geschützte Privatbereiche (Garten, Terrasse) ohne Zustimmung. Die DSGVO gilt auch in der Luft.
Checkliste vor jedem Start
- Zone geprüft? Karte/App checken, ggf. Bewilligungen einholen.
- Drohne gekennzeichnet? Registrierungsnummer sichtbar & in Remote ID hinterlegt.
- Dokumente dabei? Führerschein und Registrierungsbestätigung (digital genügt).
- Wetter passt? Wind, Sicht, Temperatur – siehe Wetter für Drohnenflüge.
- Umfeld sicher? Keine Menschenansammlungen, Startplatz frei, Akku voll.
Häufige Fragen
Darf ich auf meinem eigenen Grundstück ohne alles fliegen?
Nein. Registrierungs-, Führerschein- und Versicherungspflicht gelten unabhängig davon, wo du fliegst – auch über dem eigenen Garten.
Darf ich nachts fliegen?
Die EU-Verordnung verbietet Nachtflüge in der Kategorie Open nicht grundsätzlich. Am unbemannten Luftfahrzeug muss dabei ein grünes Blinklicht aktiviert sein (verpflichtend nach UAS.OPEN.060(2)(g), VO (EU) 2019/947) – alle übrigen Regeln gelten unverändert.
Was passiert bei einem Verstoß?
Verwaltungsstrafen bis 22.000 € nach § 169 Luftfahrtgesetz, dazu zivilrechtliche Haftung für Schäden. Polizei und Austro Control dürfen Dokumente kontrollieren.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- EU-RechtVO (EU) 2019/947UAS.OPEN.060(2)(g) – grünes Blinklicht bei Nacht verpflichtendZur Quelle ↗
- EU-RechtVO (EU) 2019/947Art. 4 und Anhang Teil A – Kategorie Open, Unterkategorien A1/A2/A3Zur Quelle ↗
- EU-RechtEASA Easy Access Rules for UASAMC/GM zu den BetriebsgrenzenZur Quelle ↗
Fachlich geprüft am · Redaktion drohneninfos.at · Fehler gefunden? Kurz melden – Korrekturen werden zeitnah eingearbeitet.
Und an deinem konkreten Standort?
Ob du dort fliegen darfst, hängt zusätzlich von Geozonen und lokalen Einschränkungen ab – tagesaktuell auf der Karte.