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Flugzonen

„Die App zeigt grün“ – warum das nicht reicht

Die Zonen in deiner Drohnen-App und die geographischen UAS-Gebiete nach österreichischem Recht sind zwei verschiedene Dinge. Das war immer so – seit dem Umbau 2026 ist es nur weniger offensichtlich.

Kurz gesagt
  • Seit November 2025 sind DJIs verbleibende No-Fly Zones zu „Enhanced Warning Zones“ geworden: Die App warnt, blockiert aber nicht mehr.
  • Seit Anfang 2026 nutzen klassifizierte DJI-Drohnen die offiziellen UGZ-Daten der Luftfahrtbehörden statt der alten FlySafe-Datenbank.
  • Trotzdem gilt: Die App ist keine Rechtsquelle. Die Pflicht zur Geo-Awareness trifft dich, nicht den Hersteller.
  • Drohnen mit C0-Label – also die ganze Mini-Klasse – sind von der Geo-Awareness-Pflicht formal gar nicht erfasst.

Von Benjamin Hetzendorfer · Aktualisiert am · 7 min Lesezeit

Der häufigste Satz nach einer Anzeige lautet: „In der App war nichts rot.“ Er hilft nicht. Was in einer Hersteller-App steht, ist eine Information – kein Bescheid, keine Freigabe und kein Nachweis.

Zonen an deinem Standort prüfen

Die Drohnenkarte zeigt Geo-Zonen, NOTAMs, Flugplätze mit Betriebszeiten und Wetter in einer Ansicht – auf Basis der offiziellen österreichischen Daten im ED-269-Format.

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Was sich 2025 und 2026 geändert hat

Wer sein Wissen aus älteren Foren oder Videos hat, liegt inzwischen falsch. Zwei Änderungen sind entscheidend:

1. Die harte Sperre ist weg

DJI hat am 17. November 2025 angekündigt, alle verbleibenden No-Fly Zones in „Enhanced Warning Zones“ umzuwandeln – zuvor war das bereits in Europa und den USA geschehen. Praktisch heißt das: Die Drohne verweigert den Start nicht mehr. Sie zeigt eine Warnung, du bestätigst, und sie hebt ab. Auch der GEO-Unlock-Antrag, mit dem man früher Zonen freischalten ließ, wurde Anfang 2026 eingestellt – er wird nicht mehr gebraucht.

Der gefährliche Umkehrschluss: „Die Drohne startet ja“ war noch nie ein rechtliches Argument – aber früher gab es wenigstens eine technische Bremse. Die ist weg. Wer jetzt in eine Kontrollzone einfliegt, wird von seinem Gerät nicht mehr daran gehindert.

2. Die Datenquelle ist eine andere

Jahrelang nutzte DJI eine eigene Datenbank („Fly Safe“) mit selbst definierten Zonen. Die deckten sich nicht mit den amtlichen Gebieten: Mancherorts war die App strenger als das Gesetz, anderswo fehlten Beschränkungen ganz. Nach einer Zusammenarbeit zwischen EASA und DJI, veröffentlicht am 22. Jänner 2026, beziehen klassifizierte Drohnen ihre Zoneninformationen nun aus den offiziellen UAS Geographical Zones (UGZ) der nationalen Luftfahrtbehörden. Die alten FlySafe-Daten wurden entfernt, um Missverständnisse zu vermeiden.

Das ist eine echte Verbesserung. Und genau deshalb wird das Missverständnis jetzt gefährlicher: Die App sieht amtlich aus – und ist es trotzdem nicht.

Warum „App-Zone“ und „UAS-Gebiet“ zwei Dinge bleiben

PunktHersteller-AppÖsterreichische Rechtslage
RechtsnaturHinweis eines HerstellersVerordnung, kundgemacht nach § 172a LFG
Aktualitätabhängig von Datenstand, Firmware und Internetverbindunggilt ab Kundmachung, auch wenn die App es noch nicht weiß
Kurzfristige SperrenNOTAM oft gar nicht oder verzögertNOTAM gelten sofort
Naturschutznicht enthalten – ist kein LuftfahrtrechtLandesrecht, kann den Flug ganz verbieten
Grundeigentum, Datenschutznicht enthaltengelten unabhängig von jeder Zone
Betriebszeiten von Flugplätzennicht abgebildetentscheiden, ob du im Umkreis fliegen darfst (§ 18 Abs. 5 LVR)
Folge bei FehlerkeineVerwaltungsstrafe, seit 1.9.2026 auch Verfall der Drohne

Die vier Lücken, die auch die beste App nicht schließt

  1. Naturschutz ist Landesrecht. Neun Bundesländer, neun Regelwerke. In vielen Schutzgebieten und in Nationalparks ist der Drohnenbetrieb verboten oder bewilligungspflichtig – das steht in keiner Luftfahrtkarte, weil es kein Luftfahrtrecht ist. Naturschutz pro Bundesland →
  2. NOTAM sind kurzfristig. Großveranstaltungen, Einsätze der Flugpolizei, Fallschirmsprungbetrieb: Diese Beschränkungen entstehen oft innerhalb von Stunden. NOTAM lesen und verstehen →
  3. Flugplätze haben Betriebszeiten. Im Umkreis eines Flugplatzes ohne Flugplatzzone darfst du grundsätzlich nur außerhalb der Betriebszeiten fliegen – und musst diese selbst erheben. Eine Zone auf der Karte sagt dir nicht, ob heute geflogen wird. Flugplätze, Flughäfen und Heliports →
  4. Grundeigentum und Datenschutz. Für Start und Landung brauchst du die Zustimmung des Berechtigten; sobald erkennbare Personen im Bild sind, gelten DSGVO und Persönlichkeitsrechte. Beides ist ortsunabhängig und in keiner Zone erfasst.

Sonderfall Mini: C0-Drohnen sind gar nicht erfasst

Die Pflicht zur Geo-Awareness – also die technische Funktion im Fluggerät – gilt für Drohnen mit den Klassen C1, C2 und C3. Drohnen mit C0-Label sind davon formal ausgenommen. Das betrifft die gesamte Mini-Klasse und die meisten Einsteigermodelle unter 250 Gramm.

DJI stattet die Mini-Serie freiwillig trotzdem mit Zonenanzeige aus. Freiwillig heißt: Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, dass diese Anzeige vollständig oder aktuell ist. Und die Pflicht, dich vor dem Flug zu informieren, trifft dich unabhängig davon, welche Klasse deine Drohne hat.

Nicht zu verwechseln: Die Geo-Awareness ist die Funktion im Gerät. Die Informationspflicht trifft dich als Betreiber – sie gilt auch dann, wenn dein Gerät gar keine Zonenanzeige hat. Ein selbstgebauter Flieger ohne Display entbindet niemanden.

Was rechtlich gilt

Die europäischen Drohnenregeln verlangen zweierlei: Der Betreiber muss sich vor dem Flug aktuelle Informationen über Beschränkungen am geplanten Ort beschaffen, und der Fernpilot muss diese Informationen während des Fluges einhalten. Verbindlich sind dabei die von den nationalen Behörden veröffentlichten Daten – in Österreich also die Darstellung der Austro Control und die luftfahrtüblichen Kundmachungen.

DJI selbst formuliert es in der eigenen Ankündigung unmissverständlich: Die FlySafe-Daten dienen der Orientierung und ersetzen nicht die offiziellen Luftraumdaten der nationalen Luftfahrtbehörden.

So machst du es richtig

  1. Vor der Fahrt: Standort auf der Drohnenkarte ansehen – Geo-Zonen, NOTAM, Flugplätze und Wetter auf einen Blick.
  2. Zweite Ebene prüfen: Naturschutzgebiet? Wem gehört die Startfläche? Sind Personen oder fremde Grundstücke im Bild?
  3. Bei Flugplätzen: Betriebszeiten über AIP und NOTAM erheben und bei der Betriebsleitung nachfragen.
  4. Am Startplatz: nochmals NOTAM prüfen. Zonen ändern sich täglich.
  5. Die App: als zusätzliche Kontrolle nutzen – nicht als Grundlage. Widerspricht sie den offiziellen Daten, gilt die offizielle Quelle.
Und wenn es schiefgeht: § 169 Abs. 1 LFG sieht eine Geldstrafe bis zu 22.000 € vor, bei erschwerenden Umständen zusätzlich Freiheitsstrafe bis sechs Wochen. Seit 1. September 2026 kann die Drohne unter den Voraussetzungen des § 17 VStG für verfallen erklärt werden. Dass die App nicht gewarnt hat, entlastet dich dabei nicht.

Häufige Fragen

Blockiert meine DJI-Drohne noch, wenn ich in eine Verbotszone fliege?

In der Regel nicht mehr. DJI hat im November 2025 angekündigt, alle verbleibenden No-Fly Zones in Enhanced Warning Zones umzuwandeln – in Europa war das bereits zuvor der Fall. Die App warnt, der Start ist aber möglich. Eine technische Bremse als Sicherheitsnetz gibt es damit nicht mehr.

Nutzt die DJI-App jetzt die offiziellen österreichischen Zonen?

Seit Anfang 2026 beziehen klassifizierte DJI-Drohnen ihre Zoneninformationen aus den offiziellen UAS Geographical Zones der nationalen Luftfahrtbehörden statt aus DJIs eigener FlySafe-Datenbank. Das macht die Anzeige deutlich verlässlicher – ändert aber nichts daran, dass die App keine Rechtsquelle ist und Naturschutz, NOTAM-Lage, Betriebszeiten und Grundeigentum nicht abbildet.

Warum zeigt die App bei meiner Mini keine oder andere Zonen?

Drohnen mit C0-Label sind von der Geo-Awareness-Pflicht formal ausgenommen. DJI rüstet die Mini-Serie freiwillig mit einer Zonenanzeige aus – einen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität gibt es dabei nicht. Deine eigene Informationspflicht bleibt unverändert bestehen.

Die App zeigt eine Zone, die offiziell gar nicht existiert. Muss ich sie beachten?

Rechtlich nicht – verbindlich sind die amtlich kundgemachten Gebiete. Praktisch solltest du aber prüfen, warum die Anzeige abweicht: Manchmal ist es ein veralteter Datenstand, manchmal ein tatsächlich neues Gebiet, das du übersehen hast. Im Zweifel gilt die offizielle Quelle.

Reicht es, wenn ich vor dem Start kurz in die App schaue?

Nein. Die europäischen Drohnenregeln verlangen, dass du dich als Betreiber vor dem Flug über Beschränkungen am geplanten Ort informierst. Ein Blick in eine Hersteller-App erfüllt das nicht, wenn dabei NOTAM, Naturschutz und Betriebszeiten unberücksichtigt bleiben.

Gilt das nur für DJI?

Nein. Der Punkt betrifft jede Hersteller-App und jede Drittanbieter-Karte. Entscheidend ist nicht, wer die Karte macht, sondern ob sie die amtlichen Daten abbildet – und welche Rechtsgebiete sie überhaupt darstellen kann.

Was sage ich, wenn mich die Polizei fragt?

Am besten das, was du tatsächlich geprüft hast: welche Quellen, wann, mit welchem Ergebnis. Wer die offiziellen Informationen vor dem Start angesehen hat, steht deutlich besser da als jemand, der sich auf eine App verlassen hat.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • HerstellerDJI – Ankündigung vom 17. November 2025Umwandlung aller verbleibenden No-Fly Zones in Enhanced Warning Zones; Einstellung des GEO-Unlock-Antrags Anfang 2026; ausdrücklich: „DJI's FlySafe data … does not replace the official airspace data published by national aviation authorities“Zur Quelle ↗
  • EU-RechtEASA – „EASA and DJI collaborate to improve awareness of safe and legal drone operations“, 22. Jänner 2026Geo-Awareness als Pflicht: Betreiber müssen vor dem Flug aktuelle Informationen über Beschränkungen einholen, Fernpiloten sie einhalten; nationale Behörden veröffentlichen die offiziellen UAS Geographical ZonesZur Quelle ↗
  • Redaktionelle EinordnungDronewatch Europe, 28. Jänner 2026Details der Umstellung: Bezug der UGZ-Daten über die DJI-Fly-App, Entfernung der alten FlySafe-Daten, Geo-Awareness-Pflicht für C1/C2/C3, C0 formal ausgenommen, Warnung statt SperreZur Quelle ↗
  • Österr. RechtLuftverkehrsregeln 2014 – § 18 Abs. 5, § 18bBetriebszeiten bei Flugplätzen ohne Flugplatzzone; Kategorien der geographischen UAS-GebieteZur Quelle ↗
  • Österr. RechtLuftfahrtgesetz – § 169, § 172aStrafrahmen bis 22.000 € und Verfall der Drohne; luftfahrtübliche Kundmachung von VerordnungenZur Quelle ↗

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Und an deinem konkreten Standort?

Ob du dort fliegen darfst, hängt zusätzlich von Geozonen und lokalen Einschränkungen ab – tagesaktuell auf der Karte.

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