Fliegen bei Flugplätzen, Flughäfen und Heliports
Rund um Flugplätze gilt nicht einfach „verboten“ oder „erlaubt“ – es kommt darauf an, welche Art von Platz es ist und ob gerade Betrieb herrscht. Genau das musst du vorher selbst herausfinden.
- Es gibt drei Fälle: Kontrollzone, Flugplatz mit Flugplatzzone, Flugplatz ohne Flugplatzzone.
- Ohne Flugplatzzone gilt ein Umkreis von 1.500 bis 3.000 m – Standard sind 2.500 m (Anhang E Teil B LVR).
- Dort darfst du grundsätzlich nur außerhalb der Betriebszeiten fliegen.
- Die Betriebszeiten musst du selbst erheben – über AIP und NOTAM und beim Flugplatzhalter (§ 18 Abs. 5 LVR).
Ein Flugplatz ist etwas anderes als ein Naturschutzgebiet. Dort startet und landet jemand – oft tief, oft langsam, und mit einem Piloten, der deine Drohne nicht sieht. Deshalb ist das Regelwerk hier enger als fast überall sonst, und deshalb reicht ein Blick auf die Karte nicht immer aus.
Die Drohnenkarte zeigt alle 55 Flugplätze und 141 Heliports aus dem AIP Austria – mit Betriebszeiten, Flugarten und Kontakt zur Betriebsleitung.
Drei Fälle, die du unterscheiden musst
Das österreichische Recht kennt rund um Flugplätze drei verschiedene Situationen. Welche gilt, hängt vom Platz ab – nicht von deiner Drohne.
| Fall | Wo | Was du brauchst | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Kontrollzone (CTR) | Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck, Klagenfurt | Zustimmung der Flugverkehrskontrollstelle | § 18 Abs. 6 LVR |
| Flugplatzzone | LOWW, LOWG, LOWI, LOWK, LOWS | Bewilligung der Austro Control | § 18 Abs. 4 LVR |
| Flugplatz ohne Flugplatzzone | alle übrigen Flugplätze und Heliports | Flug grundsätzlich nur außerhalb der Betriebszeiten | § 18 Abs. 5 LVR |
Die großen Flughäfen haben beides: eine Kontrollzone und eine Flugplatzzone. Beide Regeln gelten dann nebeneinander – § 18 Abs. 9 LVR ordnet ausdrücklich an, dass die Bestimmungen kumulativ anzuwenden sind.
Der häufigste Fall: Flugplatz ohne Flugplatzzone
Die meisten österreichischen Flugplätze haben keine Flugplatzzone – Segelfluggelände, Motorflugplätze, Hubschrauberlandeplätze. Für sie legt Anhang E Teil B der LVR einen Umkreis um den Flugplatzbezugspunkt fest:
- 2.500 m – der Standardwert für alle Plätze, die nicht eigens gelistet sind
- 1.500 m – für zahlreiche kleinere Plätze, einzeln aufgezählt
- 3.000 m – für einige größere, ebenfalls einzeln aufgezählt
Nach unten reicht die Zone bis zum Erdboden, nach oben – und das übersehen viele – bis zur oberen Staatsgrenze. Es gibt hier also keine Höhe, in der die Beschränkung endet.
Und dort gilt: nur außerhalb der Betriebszeiten
Der Kern von § 18 Abs. 5 LVR ist ein einziger Satz: Innerhalb dieses Umkreises ist der Drohnenbetrieb grundsätzlich nur außerhalb der Betriebszeiten zulässig. Nicht „mit Abstand“, nicht „vorsichtig“ – außerhalb der Betriebszeiten.
Während der Betriebszeiten dürfen nur vier Gruppen fliegen:
- Anerkannte Einsatzorganisationen, Gesundheitsorganisationen zur Akutversorgung und Katastrophenschutzbehörden der Länder – jeweils im Rahmen ihres gesetzlichen oder statutarischen Aufgabenbereichs
- Wer eine Betriebsgenehmigung für die Kategorie „speziell“ hat, sofern die Risikobewertung den Betrieb im Umkreis von Flugplätzen abdeckt
- Wer ein LUC besitzt, sofern die genehmigten Privilegien das abdecken
- Wer eine Genehmigung nach Art. 16 hat (Modellflugvereinigung) und deren Bedingungen einhält
Für alle anderen heißt das: Flugplatz hat Betrieb, Drohne bleibt am Boden. Wie eine Betriebsgenehmigung funktioniert →
Die Erkundigungspflicht – der Teil, den fast alle übersehen
§ 18 Abs. 5 verlangt nicht, dass du die Betriebszeiten kennst. Er verlangt, dass du sie aktiv einholst, und nennt dafür zwei Wege, die beide zu gehen sind:
Das ist keine Empfehlung, sondern der Wortlaut der Verordnung. Wer nur in eine App schaut und startet, hat die Pflicht nicht erfüllt – auch dann nicht, wenn die App zufällig recht hatte.
Was AIP und NOTAM sind
Das AIP Austria (Aeronautical Information Publication, auf Deutsch Luftfahrthandbuch) ist das amtliche Nachschlagewerk zum österreichischen Luftraum. Der Abschnitt AD enthält für jeden Flugplatz eine eigene Seite: Betriebszeiten, Flugarten, Bezugspunkt, Kontaktdaten der Betriebsleitung, besondere Einschränkungen. Es erscheint im AIRAC-Zyklus – alle 28 Tage zu einem europaweit einheitlichen Stichtag.
Ein NOTAM (Notice to Airmen) ist die kurzfristige Ergänzung dazu: geänderte Betriebszeiten, Flugtage, Sperren, Bauarbeiten. Was gestern noch stimmte, kann heute anders sein. NOTAM lesen und verstehen →
Betriebszeiten richtig lesen
Im AIP stehen die Zeiten in Kürzeln. Die drei wichtigsten:
| Kürzel | Bedeutung | Was das für dich heißt |
|---|---|---|
| PPR | Prior Permission Required – Betrieb nur nach Voranmeldung | Es gibt keine festen Betriebszeiten. Der Platz kann jederzeit aktiv werden, sobald sich jemand anmeldet. Der häufigste Eintrag bei kleinen Plätzen. |
| SR–SS | Sunrise to Sunset – von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang | Verschiebt sich täglich. Im Juni deutlich länger als im Dezember. |
| HX | keine festgelegten Betriebszeiten | Wie PPR: Verlass dich nicht auf eine Uhrzeit, ruf an. |
Heliports: Wenn es keine Betriebszeiten gibt
Hubschrauberlandeplätze zählen ebenfalls zu den Flugplätzen ohne Flugplatzzone und haben denselben Umkreis. Bei Krankenhäusern kommt eine Besonderheit dazu, die sich nicht aus dem AIP ablesen lässt: Ein Rettungshubschrauber kommt, wenn er gerufen wird. Nicht nach Betriebszeiten.
Kommt ein bemanntes Luftfahrzeug, hat deine Drohne ohnehin Nachrang – § 18a LVR ordnet an, dass unbemannte Luftfahrzeuge allen anderen Luftfahrzeugen auszuweichen haben. In der Praxis heißt das: sofort und deutlich absinken, notfalls landen. Was beim Anflug eines Hubschraubers zu tun ist →
Für Profis: innerer und äußerer Bereich
Wer eine Betriebsgenehmigung in der Kategorie Specific anstrebt, muss den Umkreis genauer betrachten. Austro Control unterscheidet in ihrem Leitfaden zwei Bereiche, gemessen vom Flugplatzbezugspunkt:
- Innerer Bereich – das erste Drittel des Gesamtradius. Direkte Nähe zu Start- und Landebereichen, entsprechend höhere Anforderungen an Betreiber, Gerät, Verfahren und Mitigationen.
- Äußerer Bereich – die verbleibenden zwei Drittel. Ebenfalls erhöhtes Verkehrsaufkommen, aber geringere Anforderungen.
Diese Einteilung fließt in die Air Risk Class der SORA ein. Für die Antragstellung heißt das: Der Betrieb im Flugplatzumkreis muss in der Risikobewertung ausdrücklich abgedeckt sein – sonst hilft die Genehmigung dort nicht. Zum Specific-Leitfaden →
Militärflugplätze: eigene Regeln, und sie ändern sich
Für militärische Nahkontrollbezirke, militärische Kontrollzonen und militärische Flugplatzverkehrszonen gilt § 18 Abs. 8 LVR: Betrieb nur mit Zustimmung der örtlich zuständigen Militärflugleitung. Und ausdrücklich: Außerhalb ihrer Normbetriebszeiten ist jedenfalls die Information einzuholen, ob die Militärflugleitung im Dienst ist.
Ab 1. Oktober 2026 kommt der neue § 24m LFG dazu, der für Sicherheitszonen bei Militärflugplätzen ebenfalls die Zustimmung der örtlichen Militärflugleitung verlangt und den bisherigen § 24f Abs. 6 LFG ersetzt. Was die LFG-Novelle sonst ändert →
So gehst du vor
- Karte öffnen und prüfen, ob dein Startpunkt in einer Kontrollzone, einer Flugplatzzone oder im Umkreis eines Flugplatzes ohne Flugplatzzone liegt.
- Art des Platzes bestimmen – davon hängt ab, ob du eine Zustimmung, eine Bewilligung oder „nur“ die richtige Uhrzeit brauchst.
- Betriebszeiten erheben: AIP-Eintrag lesen, NOTAM prüfen – und bei der Betriebsleitung nachfragen. Beide Wege, nicht nur einen.
- NOTAM am Flugtag nochmals ansehen. Flugtage und Sperren werden kurzfristig veröffentlicht.
- Dokumentieren, was du erhoben hast und wann. Wer nachweisen kann, dass er sich erkundigt hat, steht deutlich besser da.
Häufige Fragen
Darf ich neben einem kleinen Flugplatz fliegen, wenn gerade niemand da ist?
Nur wenn der Platz außerhalb seiner Betriebszeiten ist – und das musst du erhoben haben, nicht vermutet. § 18 Abs. 5 LVR verlangt Einsicht in AIP und NOTAM sowie eine Auskunft beim Flugplatzhalter oder der Betriebsleitung. Bei Plätzen mit dem Vermerk PPR („nur nach Voranmeldung“) gibt es gar keine festen Betriebszeiten; dort hilft nur der Anruf.
Wie groß ist der Umkreis um einen Flugplatz ohne Flugplatzzone?
Standardmäßig 2.500 m um den Flugplatzbezugspunkt. Für einzeln gelistete Plätze gelten abweichend 1.500 m oder 3.000 m. Die genauen Werte stehen in Anhang E Teil B der LVR 2014. Die Zone reicht vom Erdboden bis zur oberen Staatsgrenze – es gibt also keine Höhe, ab der sie endet.
Welche Flughäfen haben eine Flugplatzzone?
Anhang E Teil C der LVR nennt Flugplatzzonen für Wien (LOWW), Graz (LOWG), Innsbruck (LOWI), Klagenfurt (LOWK) und Salzburg (LOWS). Dort ist der Drohnenbetrieb nur mit Bewilligung der Austro Control zulässig – zusätzlich zur Zustimmung für die Kontrollzone.
Was bedeutet PPR im AIP?
Prior Permission Required: Der Flugbetrieb findet nur nach Voranmeldung statt. Das bedeutet nicht, dass nie geflogen wird – im Gegenteil, es gibt keine verlässliche Zeit ohne Betrieb. Bei PPR-Plätzen solltest du die Betriebsleitung anrufen; die Nummer steht im AIP.
Gilt die 250-Gramm-Ausnahme auch bei Flugplätzen?
Nein. Die Ausnahme in § 18 Abs. 6 Z 1 LVR – unter 250 g bis maximal 30 m über Grund – gilt nur für Kontrollzonen. Im Umkreis eines Flugplatzes ohne Flugplatzzone nach § 18 Abs. 5 gibt es keine Gewichtsausnahme.
Wo finde ich die Betriebszeiten eines Flugplatzes?
Im AIP Austria, Abschnitt AD, gibt es für jeden Flugplatz eine eigene Seite mit Betriebszeiten und Kontaktdaten. Kurzfristige Änderungen stehen im NOTAM. Die Drohnenkarte bereitet beides übersichtlich auf – rechtlich maßgeblich bleiben AIP und NOTAM.
Was mache ich, wenn während meines Flugs ein Hubschrauber kommt?
Sofort ausweichen und absinken, notfalls landen. Nach § 18a LVR haben unbemannte Luftfahrzeuge gegenüber allen anderen Luftfahrzeugen Nachrang. Das gilt unabhängig davon, ob du dort fliegen durftest.
Darf die Feuerwehr auch während der Betriebszeiten fliegen?
Ja, anerkannte Einsatzorganisationen sind in § 18 Abs. 5 LVR ausdrücklich genannt – ebenso Gesundheitsorganisationen zur Akutversorgung und Katastrophenschutzbehörden der Länder. Das gilt aber nur im Rahmen des jeweiligen gesetzlichen oder statutarischen Aufgabenbereichs, nicht für private Flüge.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- Österr. RechtLuftverkehrsregeln 2014 (LVR) – § 18Abs. 4 Flugplatzzonen (Bewilligung) · Abs. 5 Flugplätze ohne Flugplatzzone: Betrieb grundsätzlich nur außerhalb der Betriebszeiten, Erkundigung über AIP/NOTAM und beim Flugplatzhalter, vier Ausnahmen · Abs. 6 Kontrollzonen samt 250-g/30-m-Ausnahme · Abs. 8 militärische Zonen · Abs. 9 kumulative AnwendungZur Quelle ↗
- Österr. RechtLVR 2014 – § 18b und Anhang E§ 18b: sieben Kategorien geografischer UAS-Gebiete · Anhang E Teil B: Umkreise um Flugplätze ohne Flugplatzzone (Standard 2.500 m, gelistet 1.500 m bzw. 3.000 m; Untergrenze Erdboden, Obergrenze obere Staatsgrenze) · Teil C: Flugplatzzonen LOWW, LOWG, LOWI, LOWK, LOWSZur Quelle ↗
- BehördeninfoAustro Control – Leitfaden UAS-Betrieb bei Flugplätzen und Heliports (V1.0, 13.05.2025)Unterscheidung Flugplatzzone/ohne Flugplatzzone; innerer Bereich = erstes Drittel des Radius, äußerer Bereich = verbleibende zwei Drittel; Einfluss auf die Air Risk Class der SORA; AIP als Quelle für Betriebszeiten und Kontakt zur BetriebsleitungZur Quelle ↗
- BehördeninfoAIP Austria (Luftfahrthandbuch)Abschnitt AD: Betriebszeiten, Flugarten, Bezugspunkt und Kontaktdaten je Flugplatz; Veröffentlichung im AIRAC-ZyklusZur Quelle ↗
- Österr. RechtLuftfahrtgesetz (LFG) – § 169Geldstrafe bis zu 22.000 Euro; bei erschwerenden Umständen Freiheitsstrafe bis sechs Wochen; Verfall der Drohne seit 1.9.2026Zur Quelle ↗
Fachlich geprüft am · Redaktion drohneninfos.at · Fehler gefunden? Kurz melden – Korrekturen werden zeitnah eingearbeitet.
Und an deinem konkreten Standort?
Ob du dort fliegen darfst, hängt zusätzlich von Geozonen und lokalen Einschränkungen ab – tagesaktuell auf der Karte.