Drohneninfos.at by W4 Sky Media
Neue RechtslageSeit 1. September gilt die LFG-Novelle. Was sich ändert – und was erst im Oktober kommt.Zum Überblick →
Sicherheit

Drohnenabwehr: Energieversorger sollen Drohnen selbst abwehren dürfen

Innenminister, Verteidigungsministerin und Staatssekretär haben am 24. September den Zwischenbericht zur Drohnenabwehrstrategie vorgestellt. Ein Punkt betrifft auch Hobbypilot:innen direkt.

Von Benjamin Hetzendorfer · Aktualisiert am · 2 min Lesezeit

Am 24. September präsentierten Innenminister Gerhard Karner, Verteidigungsministerin Klaudia Tanner und Staatssekretär Jörg Leichtfried den Zwischenbericht der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe Drohnenabwehr. Eingebunden sind auch Infrastruktur- und Wirtschaftsministerium. Drei Ergebnisse:

  • Es gibt jetzt ein gemeinsames Drohnen-Lagezentrum der beteiligten Ressorts.
  • Noch heuer ist eine größere Drohnen-Übung geplant.
  • Betreiber kritischer Infrastruktur – genannt wurden große Energieunternehmen – sollen erkannte Drohnen bei entsprechender Bedrohung künftig selbst abwehren dürfen. Dafür kündigte Karner eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes an.

Der letzte Punkt ist der, der für dich zählt. Heute darf ein Kraftwerksbetreiber eine Drohne über seinem Gelände melden, aber nicht selbst gegen sie vorgehen – das Stören von Funkverbindungen ist Sache der Behörden. Käme die Änderung, könnte ein Energieversorger eine Drohne, die er als Bedrohung einstuft, aktiv am Weiterflug hindern. Was genau „abwehren“ heißt und unter welchen Voraussetzungen, steht noch nicht fest; Tanner sprach von nötigen „Adaptionen im rechtlichen Bereich“, Leichtfried vom „nötigen Rechtsrahmen“. Der Endbericht soll bis Jahresende vorliegen.

Für die Praxis ändert das nichts an dem, was ohnehin gilt: Über kritischer Infrastruktur ist in Österreich häufig ein Flugbeschränkungsgebiet ausgewiesen. Wer dort fliegt, riskiert schon heute ein Verfahren – und bald möglicherweise auch seine Drohne, bevor sie wieder landet. Wo Flugbeschränkungsgebiete liegen →

Bemerkenswert ist der Zeitpunkt: Auf EU-Ebene hat die EASA vergangene Woche den Vorschlag, „kritische Infrastruktur“ als eigenen Rechtsbegriff einzuführen, gerade fallen gelassen – mit dem Hinweis, das könnten die Mitgliedstaaten national regeln. Österreich tut jetzt genau das. Was die EASA vorgeschlagen hat →

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • Redaktionelle EinordnungMilitär Aktuell, 25. September 2026Pressestatement Karner/Tanner/Leichtfried vom 24. September: gemeinsames Drohnen-Lagezentrum, größere Übung noch 2026, Abwehrmöglichkeit für Betreiber kritischer Infrastruktur, angekündigte Änderung des Telekommunikationsgesetzes, Endbericht bis JahresendeZur Quelle ↗
  • BehördeninfoBMI/BMLV – OTS-Einladung vom 23. September 2026„Verteidigungsministerium und Innenministerium präsentieren Zwischenbericht zur Drohnenabwehrstrategie“, Festsaal der Roßauer KaserneZur Quelle ↗

Fachlich geprüft am · Redaktion drohneninfos.at · Fehler gefunden? Kurz melden – Korrekturen werden zeitnah eingearbeitet.

Und an deinem konkreten Standort?

Ob du dort fliegen darfst, hängt zusätzlich von Geozonen und lokalen Einschränkungen ab – tagesaktuell auf der Karte.

Standort auf drohnenkarte.at prüfen →